In mehreren Urlaubsparadiesen brennt aktuell der Wald. Diese Gefahr ist trotz des Nieselregens der vergangenen Tage auch in Bad Kreuznach gegeben. Am vergangenen Wochenende haben die Ferien begonnen. Da es im Urlaub auf Balkonien durchaus eng werden kann, kommt in der Sommerzeit bei einigen Einwohner*Innen der Gedanke auf: zum Grillen raus ins Grüne fahren. Ein Gedanke, der schnell wieder verworfen – oder auf offizielle Grillplätze beschränkt werden sollte. Denn. “Grillen im Wald ist untersagt”.
Unmissverständlich stellt Wehrleiter Michael Seibel klar, was vernünftige Menschen auch ohne Jurastudium erkennen. Und für die anderen in § 24 des Landeswaldgesetzes geregelt ist. Dort heisst es: “im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald darf nur mit Genehmigung des Forstamtes Feuer angezündet und unterhalten oder offenes Licht gebraucht werden”. Was von Nikotinabhängigen leider oft missachtet wird: auch das Rauchen im Wald ist aus guten Gründen verboten: “im Wald darf nicht geraucht werden.
Brennende oder glimmende Gegenstände dürfen im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald nicht weggeworfen oder sonst unvorsichtig gehandhabt werden”. Auch ausserhalb des Waldes und der 100-Meter-Schutzzone gilt noch bis zum Monatsende Juli im Rahmen einer Allgemeinverfügung ein Grillverbot. Dort ist ab dem 1. August 2023 Grillen und offenes Feuer wieder erlaubt. Die bis zum 31. Juli geltende Allgemeinverfügung wurde nicht verlängert. Das hat die Stadtverwaltung gestern mitgeteilt. Auch der aktuell noch gesperrte Waldweg zwischen Waldheim und Schäferplacken ist dann wieder frei.