Leserbrief von
Kay Maleton
Im Jahre 1969 wurde per Landesgesetz bestimmt, das für die ehemals selbstständigen Gemeinden Ortsbezirke zu bilden sind. Außer Bad Münster am Stein / Ebernburg ist eine Auflösung oder Veränderung nur möglich, wenn in den betroffenen Bezirken kein Eigenleben mehr herrscht und und somit eine vollständige Assimilierung erfolgt ist. Darüber hinaus besteht ein Anhörungsrecht der Ortsbeiräte. Die Gebietsabgrenzung der Ortsbezirke war schon damals verpflichtend, wie die Hauptsatzung 1969 zeigt.
Diese ist auch dringend erforderlich, denn nicht nur Ortsfremde wissen nicht, dass das Gewerbegebiet P 7.1 und Teile der Mainzer Straße zum Ortsbezirk Bosenheim und die „Winzenheimer Höhe“ zum Ortsbezirk Winzenheim gehören. Dahingehende despektierliche Äußerungen von Stadträten in der Sitzung am 20.7.2023 bestätigen nur diese Unwissenheit. Trotzdem kam es in der Vergangenheit oft zu Fehleinschätzungen, da die Verwaltung oftmals nicht gewillt war, die örtlichen Gegebenheiten zu beachten.
Nur das Interesse der Ortsbezirke an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit hat bisher daran gehindert, eine Klagewelle loszutreten. Das jetzt ein hoch bezahlter Stadtrechtsdirektor vorschlägt, die Gebietsabgrenzung zu streichen und diese als redaktionelle Änderung einordnet und damit Zündstoff für weitere Fehleinschätzungen der Verwaltung liefert, zeugt nicht nur von einer Respektlosigkeit gegenüber den Ortsbezirken, sondern auch von mangelnder Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen.
Darüber hinaus betraf die beabsichtige Änderung der Hauptsatzung alle Ortsbezirke. Daher war jedem Ortsvorsteher auf Verlangen in der Sitzung das Wort zu erteilen. Das ist geltendes Recht, Herr Oberbürgermeister, und erfolgt nicht von Ihres Gnaden. Der dahin gehende Hinweis von Herrn Bernd Burghardt war absolut berechtigt. Daher appelliere ich an Sie, Größe zu beweisen und sich bei diesem zu entschuldigen.