In diesem Jahr wird es kein Weinfestival im Bad Kreuznacher Kurpark geben. Das hat am Donnerstag dieser Woche (30.3.2023) die Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH (GuT) mitgeteilt. Die städtische Gesellschaft war bis zum vergangenen Jahr Veranstalter der beliebten Veranstaltung. Trotz der Gewinnung von erheblichen Sponsorenbeiträgen und kostenlosen Sachleistungen (z.B. Absperrungen und Toiletten) durch die GuT, konnte das Weinfestival 2022 nur durch Erhebung eines Eintrittsgeldes (Tagesticket für 9 Euro) kostendeckend sichergestellt werden (diese Seite berichtete).
Daran hat GuT-Geschäftsführer Dr. Michael Vesper in einer Presseerklärung erinnert. Die Erhebung des Eintritts hatte in der Wahrnehmung der GuT “zu einer sehr negativen öffentlichen Reaktion geführt”. Und zur Einschätzung, dass “viele deshalb dem Fest fern blieben”. Obwohl über 2.000 Eintritte verkauft wurden. Und die von der Redaktion dieser Seite gefertigten Bilder einen guten Besuch zeigen. Zudem für den Umsatzeinbruch an beiden Abenden eher der Besuch der Eisheiligen mit Temperaturen von deutlich unter 12 Grad verantwortlich sein dürfte.
Von diesen Fakten unbeeindruckt hatten sich die Vertreterinnen und Vertreter der Weingüter in der Nachbereitung dafür ausgesprochen, bei der nächsten Veranstaltung keinesfalls mehr eine Eintrittsgelderhebung zuzulassen. Auch bei dem Charakter der Veranstaltung gab es unterschiedliche Auffassungen. Geschäftsführung und Aufsichtsrat der GuT hatten daraufhin bereits im Juli 2022 entschieden, die GuT werde das Weinfest nicht mehr als Eigenveranstaltung durchführen. Den Winzern wurde von der GuT angeboten, das Fest in eigener Verantwortung zu organisieren.
Dies wurde den bisher beteiligten Betrieben umgehend mitgeteilt. Anfang 2023 kam dann die im Ergebnis nicht überraschende Antwort der Winzerschaft: die Kalkulation der Kosten habe ergeben, dass das Weinfestival als Zweitagesveranstaltung ohne Eintritt ein zu hohes finanzielles Risiko für die beteiligten Betriebe darstelle. Angedacht war für dieses Jahr ein Termin am Pfingstwochenende. Das Ausweichen auf Anfang Juni kam laut GuT nicht in Frage: “am ersten Juniwochenende ist ein großes Hoffest geplant”. Es handelt sich dabei um die “Kaiser Park Opening Party” am 3. Juni.
Mit der feiert die Familie Werner Lorenz den 20jährigen Betrieb des Bonnheimer Hofes. Mit Gästen, die an der Abendkasse 20 Euro zahlen müssen. Der deswegen von den Winzern ins Auge gefaßte Termin am 26. und 27. Mai war allerdings an den Realitäten im Kurpark vorbei geplant. Denn der dient bis zum Abend des 25. Mai als Lager und Aktionszone für den Firmenlauf. Damit am Freitag gefeiert werden kann, müssen Zelte und Bühne an Mittwoch aufgebaut werden. Wie die Winzer dieses Problem lösen wollten, ist der GuT unklar. Diese teilte auf Anfrage der Redaktion dieser Seite mit:
“Nach unserer Auffassung wäre es fast unmöglich gewesen, den Abbau von Firmenlauf und den Neuaufbau der Zelte für das Weinfestival bis ca. 15.00 Uhr wegen dem Veranstaltungsbeginn 17 Uhr durch zwei verschiedene Zeltanbieter vornehmen zu lassen. Inwieweit dies die Winzer anders beurteilt haben, entzieht sich unserer Kenntnis. Diesbezüglich richten Sie bitte die Anfrage an die Winzer”. Ganz ohne Weinerlebnisse aus ortsansässiger Produktion werden Einwohner*Innen und Gäste auch ohne Weinfestival nicht bleiben.
So wird ein kleiner Kreis von „Bad Kreuznacher Stadtwinzern“, die auch bereits den Weinfrühling vom 29.4. bis 1.5. auf der Roseninsel auf die Beine stellen, ein Weinfest auf dem Eiermarkt am 17. und 18.06. anbieten. Auch beim Feierabendmarkt auf dem Kornmarkt, an dem die GuT mitwirkt, werden Bad Kreuznacher Weingüter vertreten sein. Die GuT beabsichtigt zudem wieder ein “Wein im Park” in Bad Münster am Stein Ende Juli zu organisieren.
Hier ist aber noch die Abstimmung mit den nach Ostern anlaufenden Kanalbauarbeiten im Gange. “Wie es mit dem Weinfestival im Kurpark Bad Kreuznach weiter geht, ob die Finanzierung im kommenden Jahr gesichert werden kann und ob sich ein anderes Veranstaltungskonzept bzw. ein neuer Veranstalter findet, muss sich in der zweiten Jahreshälfte klären”, stellt die GuT abschließend fest.
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