Innenministerium und ADD stützen den Blechschmidt-Plan

Den Mitgliedern des Finanzausschusses hatte Kämmerer Thomas Blechschmidt am Montagabend dieser Woche (27.3.2023) zugesichert, dass sowohl seine formale Vorgehensweise als auch die Inhalte seines Haushaltsausgleichsplanes (diese Seite berichtete) mit dem rheinland-pfälzischen Innenministerium und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) abgestimmt sind. Das haben beide Behörden auf Anfrage der Redaktion dieser Seite schriftlich bestätigt. Und damit Bedenken, die Veränderung der bereits am 15.12.2022 vom Stadtrat beschlossenen Haushaltssatzung in wesentlichen Punkten ohne erneute Bürgerbeteiligung führe zu einer juristischen Anfechtbarkeit der am morgigen Donnerstag beplanten Beschlüsse, ausgeräumt:

Kämmerer Thomas Blechschmidt am Montagabend im Finanzauschuss.

“Die Bestimmungen in der Gemeindeordnung (GemO) zur Bürgerbeteiligung beim Erlass der Haushaltssatzung (§ 97 Abs. 1 GemO) erstrecken sich nicht auf mögliche Änderungen, die auf Bedenken beruhen, die von der Aufsichtsbehörde erhoben worden oder durch Auflagen oder Beanstandungen der Aufsichtsbehörde verursacht worden sind”, erklärt das Mainzer Innenministerium erfreulich unmißverständlich. Und weist auf den unstrittigen Sachverhalt hin, dass es einer Nachtragshaushaltssatzung nach § 98 GemO nicht bedürfe, “weil diese voraussetzt, dass bereits eine in Kraft getretene Haushaltssatzung vorliegt”.

Diese Situation liegt in Bad Kreuznach nicht vor, da die ADD das Genehmigungsverfahren unterbrochen hat. Die Trierer Finanzaufsicht macht in ihrer Antwort deutlich, dass sie umfassend über die örtlichen Verhältnisse informiert ist: “der Stadtrat der Stadt Bad Kreuznach plant in seiner Sitzung am 30.3.2023 einen Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung 2023 zu fassen, der Ansatzverbesserungen in verschiedenen Bereichen beinhaltet. Die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens erwächst aus einer Zusammenschau der Bestimmungen nach den §§ 97, 98 und 99 Gemeindeordnung (GemO):

Lediglich der (erste) Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und den Anlagen ist nach Zuleitung an den Rat bis zur Beschlussfassung zwecks Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Änderungen, die hierzu im Anschluss an die Vorlage bei der Aufsichtsbehörde getroffen werden, sind hiervon nicht erfasst. Eine Nachtragshaushaltssatzung kann bis zum Ablauf des Haushaltsjahres nur eine solche Basishaushaltssatzung abändern, die bereits öffentlich bekannt gemacht wurde, was bei der Stadt Bad Kreuznach derzeit gerade nicht der Fall ist”.