Kripo: Küchenbrand im Brückes war fahrlässige Brandstiftung

Am gestrigen Sonntagnachmittag (29.1.2023) gegen 16.45 Uhr kam es in einem Mehrfamilienhaus im Brückes in Bad Kreuznach zu einem Küchenbrand diese Seite berichtete). Dieser führte zur vorübergehenden Unbewohnbarkeit des ganzen Hauses. Weiterhin entstand erheblicher Sachschaden. Eine Person musste mit Verdacht auf Rauchgasintoxikation in ein Krankenhaus verbracht werden. Im Rahmen der Brandortermittlungen vom heutigen Tage durch die Kriminalpolizei Bad Kreuznach konnte die Brandursache eindeutig rekonstruiert werden.

Demnach muss von einer fahrlässig verursachten Brandstiftung ausgegangen werden. Eine solche liegt gemäß § 306d Strafgesetzbuch dann vor, wenn “ein Brand durch Außerachtlassen der objektiv erforderlichen Sorgfalt entstand”. Also dann, wenn durch sachgerechtes Verhalten ein Brand verhindert worden wäre. Im Fall einer fahrlässigen Brandstiftung droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

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29.01.23 – “Küchen-Vollbrand im Brückes”

Quellen: Kriminalinspektion Bad Kreuznach und eigene Recherchen