Bis zu 2.000 Euro Förderung für Kleinstprojekte

Auch in diesem Jahr werden in der LEADER-Region Soonwald-Nahe wieder ehrenamtliche Projekte unterstützt. Gefördert werden Kleinstprojekte aus der Region mit bis zu 100%, maximal jedoch mit 2.000 € je Projekt. Insgesamt stehen in diesem Förderaufruf wieder 30.000 € aus Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Für eine fristgemäße Abgabe sind die Bewerbungsunterlagen bis zum 03. April 2023 beim Regionalmanagement einzureichen. Erhält das Projekt einen Zuschlag sind Umsetzung und Abrechnung bis zum 10. Oktober 2023 durchzuführen.

Bewerben können sich Vereine, Initiativen, Stiftungen, Interessensgruppen und sonstige (lose) Zusammenschlüsse von Personen mit ihren gemeinnützigen Projekten. Die Bedingungen hierfür sind ein Umsetzungszeitraum des Projektes, der zwischen April und Oktober 2023 liegt und zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht begonnen hat. Des Weiteren muss die Möglichkeit bestehen für die Projektumsetzung in Vorkasse zu gehen. Verlängerung des 6. Förderaufrufs FLLE 2.0 Es besteht auch weiterhin noch die Möglichkeit zur Projektförderung im Rahmen des LEADER-Ansatzes „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ und „Innenstädte der Zukunft“.

Der bereits laufende Förderaufruf wurde bis Sommer 2023 verlängert, die neue Einreichungsfrist ist der 30. Juni 2023. Die Fördervoraussetzungen bleiben unverändert. Insgesamt stehen für das Haushaltsjahr 2023 4,5 Mio. € in diesem Förderaufruf zur Verfügung. In den drei Themenbereichen werden zum einen eigenständige Kleinstunternehmen mit max. 10 Mitarbeitern durch einen Zuschuss von bis zu 200.000 € (40%) gefördert. Zum anderen können sich Gemeinden, Verbände oder Einzelpersonen um eine Zuwendung von max. 0,5 Mio. € (max. 70% für Gemeinden etc. und max. 30% für Einzelpersonen etc.) bewerben.

Zuletzt erhalten seit 2017 auch kleinere Städte und Mittelzentren die Möglichkeit sich mit ihren Projekten zu bewerben, die zu einer Attraktivierung der Stadt- und Ortskerne beitragen und eine Mischung aus Wohnen, Kultur, Arbeit und Freizeit sowie einem gesellschaftlichen Miteinander anstreben. Mit dieser Förderung können Maßnahmen in kleinen Städten und Kommunen bis max. 30.000 Einwohner umgesetzt werden. Weitere Informationen zur Lokalen Aktionsgruppe „Soonwald-Nahe“ sowie Termine finden Sie unter https://www.lag-soonwald-nahe.de/

Quelle und Grafik: Kreisverwaltung Bad Kreuznach