Folgekontrolle überführt unbelehrbaren Durchfahrtsverbot-Leugner

Einfach gute Polizeiarbeit lieferten die Kräfte der Polizeiinspektion Bad Kreuznach am gestrigen Montagmorgen (12.12.2022) ab. Bereits am vergangenen Nikolaustag (6.12.2022) hatte die Polizei in der Richard-Wagner-Strasse kontrolliert, ob die Autofahrer*Innen die Sperre vor der Martin-Luther-King-Grundschule einhalten. Viele machten das nicht. Und “durften” 50 Euro für die illegale Abkürzung zahlen. Was nicht nur jene freut, die sich auch ohne Kontrolle an die Regeln halten. Und dafür einen Umweg in Kauf nehmen. Auch wenn solche Mitmenschen aus Überzeugung handeln (und nicht aus Angst vor Bestrafung) ist für sie schwer nachvollziehbar, wieso die Rechtsbrecher so gut wie nie zur Verantwortung gezogen werden.

Die Stadt setzt untaugliche Technik ein: der Poller funktioniert seit Wochen nicht.

Denn leider folgt sehr häufig auf einzelne, punktuelle Kontrollen nichts. Was nicht etwa auf eine Lustlosigkeit bei der Polizei zurückzuführen ist. Sondern auf deren zu geringe Personalausstattung. Insofern wurde die auch von dieser Seite in der vergangenen Woche publizierte Ankündigung der Polizei schon bald wieder zu kontrollieren, nicht richtig ernst genommen. Dann die positive Überraschung. Die Polizei ließ ihrer Ankündigung Taten folgen. Und kontrollierte gestern am frühen Morgen erneut. Der Polizeibericht dazu ist eindeutig: “diesmal konnten in kurzer Zeit sieben Fahrzeugführende festgestellt werden, die verbotenerweise den Streckenabschnitt befuhren.

Darüber hinaus waren vier Fahrzeuginsassen nicht ordnungsgemäß angeschnallt. Einer der Verkehrssünder war bereits in der vorangegangenen Kontrollmaßnahme aufgefallen und sanktioniert worden. Der 33jährige Bad Kreuznacher befand sich diesmal erneut unter den Verstößen (zum wiederholten Male Missachtung des Durchfahrtsverbots bei gleichzeitigem Gurtverstoß). Zahlreiche Verwarnungsgeldverfahren wurden eingeleitet. Während einer weiteren Verkehrskontrolle eines unbefugt Durchfahrenden musste festgestellt werden, dass dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Die Weiterfahrt wurde untersagt und entsprechende Ermittlungsverfahren gegen den 37jährigen Fahrer sowie gegen den Fahrzeughalter eingeleitet”.

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08.12.22 – “Polizei greift endlich gegen Poller-Leugner durch”