Personalschiebung vom Ordnungsamt zur Wohngeldstelle

Sozialausgaben sind durch Bundesgesetze und komplexe Sondervorschriften geregelt. Es gibt unzählige Kostenstellen und -träger. Trotzdem ist der städtische Sozialhaushalt nicht nur wegen seiner finanziellen Dimension von Bedeutung. Sondern auch wegen den hinter den Zahlen stehenden Schicksalen. Immerhin 1.100 Menschen nehmen aktuell Hilfen über das Sozialamt in Anspruch. Dessen Leiter, Thomas Gutenberger, gelingt es Jahr für Jahr bei der Vorstellung des neuen Haushalts im Sozialausschuß neben der notwendigen Sachinformation über Haushaltsstellen immer wieder auch relevante Details aus der Arbeitspraxis des von ihm geführten Behördenteils zu präsentieren.

Insbesondere wenn konkrete Fragen aus dem Gremium gestellt werden. So wie Andrea Manz das in der Sitzung am gestrigen Mittwoch (28.9.2022) tat. Die grüne Fraktion-Co-Vorsitzende wollte wissen, wieso im Bereich der Wohngeldverwaltung erstmals eine Beamtenstelle ausgewiesen worden war. Die sachliche Antwort des Amtsleiters ließ mehrere Ausschußmitglieder tief durchatmen. Gutenberger berichtete, dass eine ursprünglich im Ordnungsamt bezahlte, langzeiterkrankte Beamtin von dort ins Sozialamt versetzt worden sei.

Weil die Beamtin dort drei Tage anwesend war, sei die Versetzung rechtskräftig geworden. Am vierten Tag habe sich die Beamtin dann wieder krank gemeldet. Anders als bei Angestellten, auch das führte der Amtsleiter aus, müsse die neue Dienststelle nun dauerhaft die Personalkosten tragen, weil bei Beamten niemand die Lohnfortzahlung nach sechs Krankheitswochen übernimmt.