Kämmerei warnte – Stadtratsmehrheit setzte sich darüber hinweg

Recherchiert und bewertet von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Mindestens 3,6 Millionen Euro, nach Einschätzung eines ÖPNV-Experten eher 5 Millionen Euro, muss die Stadt ab 2023 Jahr für Jahr als Zuschuss an die Busgesellschaft zahlen. Damit liegt das Defizit beim ÖPNV, der die Stadtkasse jahrelang kaum bis gar nicht belastet hat, jetzt höher als der jeweilige Zuschußbedarf des Jugendamtes und der städtischen Bäder. Alleinverantwortlich dafür: der am 29. April 2021 in einer Videokonferenz gefaßte Beschluß des Stadtrates zur Beteiligung an der Busgesellschaft KRN der Kreise. Statt deren feststehende Gründung einfach abzuwarten und in Ruhe eine Finanzierung des ÖPNV auszuarbeiten, wollte eine von der damaligen Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer (SPD) motivierte und angeführte knappe Mehrheit im Stadtrat unbedingt von Anfang an dabei sein.

Koste es, was es wolle. Welche Ratsmitglieder den Einwohner*Innen diese Vernichtung von Steuergeld zugemutet haben, hat die Redaktion dieser Seite in dem Bericht “Diese 21 Stadtratsmitglieder haben uns allen das ÖPNV-Desaster eingebrockt” in der heutigen Ausgabe veröffentlicht. Selten sind die Verantwortlichkeiten und Hintergründe für Pleiten, Pech und Pannen bei der Stadtverwaltung so gut dokumentiert, wie im Fall des Finanzdesaster beim ÖPNV. Denn der damalige Bürgermeister Wolfgang Heinrich und der langjährige Kämmereiamtsleiter Thomas May informierten und warnten. Rechtzeitig. Des Lesens kundige Stadtratsmitglieder und Einwohner*Innen konnten das schon damals und können das noch heute auf der Stadtseite nachlesen.

Und jetzt hier (untenstehend). In einem Vermerk vom 30.3.2021, der am 12.4.2021 im Finanzausschuss als Mitteilungsvorlage (Drucksachennummer: 21/068-1) besprochen wurde, hatte Thomas May alle Fakten übersichtlich und verständlich zusammengefaßt. Heute wird man den sehr sachlich arbeitenden Zahlenspezialisten als “Seher” einschätzen müssen. Denn alle seine Hinweise sind (leider) eingetreten. Wir greifen nur drei heraus:
“In der Startphase der geplanten ÖPNV GmbH werden die drei Gesellschafter einen erheblichen Millionenbetrag in die ÖPNV GmbH nachschießen müssen”. Genau das ist jetzt passiert. Einfach mal so rund 734.000 Euro möchte die KRN aktuell von der Stadt haben. Obwohl der offizielle Betriebsstart erst am 17. Oktober 2022 erfolgt. Im kommenden Jahr soll der Stadt-Zuschuß dann schon rund 3,6 Millionen Euzro betragen. Von Zuschüssen in dieser Größenordnung hatte die Dr.-Kaster-Meurer-Verwaltung den Stadtrat und die Öffentlichkeit nie informiert.

Die zweite May-Vorhersage lautet: “Als Fazit kann daher festgehalten werden, dass die Beteiligung der Stadt Bad Kreuznach an der ÖPNV GmbH in den kommenden Jahren zu zusätzlichen Kosten in Millionenhöhe führen wird, ohne dass erkennbar ist wie diese Kosten gegenfinanziert werden sollen”. Auch hier ein inhaltlicher Volltreffer. Im Haushaltsplan für 2022 stand kein einziger Euro. In seiner Verzweiflung schlug Kämmerer Thomas Blechschmidt daher zur Finanzierung der 734.000 Euro pp vor, diese mit Mehreinahmen bei der Gewerbesteuer abzudecken. Ein nie zuvor gewagtes Harakiri-Manöver. Das wegen der Unsicherheiten bei der Gewerbesteuer gern auch mal schief gehen kann. Mit dann tödlichen haushaltsrechtlichen Folgen.

Denn es gibt da ja noch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier, die dem Gesetz nach dafür zu Sorgen hat, dass kommunale Gremien die Spendierhosen nicht allzu weit aufblasen. “Es kann aber nicht damit gerechnet werden, dass die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hierbei tatenlos zuschaut”, hatte der erfahrene Leiter des Kämmereiamtes gemahnt. Und genau so kam es auch. Im Frühjahr 2022 verwarf die ADD den Stadthaushalt für 2022. Daraufhin mußte der Rat am 30. Juni 2022 Erhöhungen bei der Grund- und Gewerbesteuer und einen ganz neuen Haushalt beschließen. Der erst am 30.8.2022 genehmigt wurde. Mit schlimmen Folgen. So geht der Stadt ein millionenschweres Förderprogramm des Bundes verloren. Statt Geld zu bekommen, muss die Stadtkasse jetzt zahlen. Millionen Euro für Busse, die beim nächsten Coronaalarm wieder leer durch die Stadt fahren. Und beim nächsten Streik gar nicht mehr.

Der Vermerk der städtischen Kämmerei vom 30. März 2021 im Wortlaut:

“Konsortialvertrag über die Gründung eines kommunalen Verkehrsunternehmens zwischen dem Landkreis Mainz-Bingen und dem Landkreis Bad Kreuznach

Am 22.03.2021 hat der Kreistag des Landkreises Bad Kreuznach und am 25.03.2021 der Kreistag des Landkreises Mainz-Bingen den Abschluss des beigefügten Konsortialvertrages beschlossen. Die beiden Landkreise beabsichtigen zur Erfüllung der landesgesetzlichen Aufgaben im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs, ein kommunales Verkehrsunternehmen (nachfolgend ÖPNV GmbH) zu gründen. Im Konsortialvertrag ist eine Öffnungsklausel zum Beitritt der Stadt Bad Kreuznach enthalten. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 des Landesgesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (Nahverkehrsgesetz –NVG-) vom 03. Februar 2021 gilt die große kreisangehörige Stadt Bad Kreuznach als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs soweit sie im Zeitpunkt des Inkrafttretens des NVG (13.02.2021) Verkehrsleistungen durch ein eigenes oder ein von ihr beauftragtes Verkehrsunternehmen erbringt.

Mit der Erbringung der Verkehrsleistungen der Linien 201 bis 206 war zuletzt die Stadtbus GmbH beauftragt. Nach § 5 Abs. 3 Satz 6 NVG entfällt die Stellung als Aufgabenträger nach Satz 2, wenn die Stadt Bad Kreuznach Verkehrsleistungen durch ein eigenes oder ein von ihr beauftragtes Verkehrsunternehmen nicht mehr erbringt. Mit der Erbringung der Verkehrsleistungen der Linien 202/203 hat der Landkreis die Stadtbus Bad Kreuznach GmbH beauftragt. Aufgrund der Entscheidung des LBM entfällt zum 15.04.2021 auch die Beauftragung der Stadtbus Bad Kreuznach GmbH für die restlichen Linien 201, 204, 205 und 206. Somit erbringt die Stadt Bad Kreuznach ab dem 15.04.2021 weder durch ein eigenes noch durch ein beauftragtes Verkehrsunternehmen noch Verkehrsleistungen nach dem NVG und ist damit kraft Gesetz nicht mehr Aufgabenträger nach dem NVG.

In seiner Sitzung am 24.03.2021 hat der Stadtrat unter TOP 8 die Notvergabe der Stadtbusli-nien 201, 204, 205, 206 und 209 (AST) und unter TOP 9 die Beteiligung an der beabsichtigten ÖPNV GmbH beschlossen. Den örtlichen Medien war zu entnehmen, dass die am 24.03.2021 gefassten Beschlüssen möglicherweise noch einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden. In den §§ 85 ff. GemO stehen die Regelungen die eine Kommune zu beachten hat, wenn sie sich wirtschaftlich betätigen und privatrechtlich beteiligen will. Die Gesellschaft soll als GmbH gegründet werden so dass § 87 GemO zu beachten ist. Nach § 87 Absatz 1 GemO kann sich die Stadt Bad Kreuznach an einem Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts beteiligen, wenn:

der öffentliche Zweck diese Rechtsform rechtfertigt,
durch die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung sichergestellt ist, dass das Unternehmen den öffentlichen Zweck erfüllt,
die Gemeinde einen ihrer Beteiligung angemessenen Einfluss, insbesondere im Aufsichtsrat oder in einem entsprechenden Überwachungsorgan des Unternehmens, erhält und dieser durch die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung oder in anderer Weise gesichert wird,
eine Rechtsform gewählt wird, die die Haftung der Gemeinde auf einen bestimmten Betrag begrenzt,
die Einzahlungsverpflichtungen (Gründungskapital, laufende Nachschusspflicht) der Gemeinde in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrer Leistungsfähigkeit steht,

die Gemeinde sich nicht zur Übernahme von Verlusten in unbestimmter oder unangemessener Höhe verpflichtet,
bei einer Beteiligung der Gemeinde allein oder zusammen mit anderen Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts mit einer Mehrheit der Anteile am Unternehmen im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung sichergestellt ist, dass a) in sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften für jedes Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan aufgestellt und der Wirtschaftsführung eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde gelegt wird. b) der Gemeinde der Wirtschaftsplan und die Finanzplanung des Unternehmens übersandt werden und c) das Recht zur überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Unternehmens nach Maßgabe des § 110 Abs. 5 GemO eingeräumt wird, und im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung die entsprechende Anwendung des § 8 Abs. 1 Satz 6 und Abs. 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes sichergestellt ist.

Laut den vorliegenden Unterlagen soll die Beteiligung der Stadt Bad Kreuznach an der zu gründenden ÖPNV GmbH 10,36 % betragen und erreicht damit nicht die Sperrminorität von 25,1 %. Die Höhe der Beteiligung ergibt sich anhand der Fahrplankilometer der einzelnen Linienbündel aus der Stellungnahme der BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH, Krefeld, vom 17.09.2020. Die Stadt Bad Kreuznach ist somit der Minderheitsgesellschafter. Laut vorliegendem Konsortialvertragsentwurf erhält die Stadt Bad Kreuznach bei Beteiligung an der ÖPNV GmbH 2 von 18 Aufsichtsratssitzen.

Da Beschlüsse mit einer 2/3 Mehrheit gefasst werden sollen haben die 2 von der Stadt entsandten Aufsichtsratsmitglieder faktisch keinen eigenständigen Gestaltungsspielraum in der ÖPNV GmbH. Wohingegen die beiden Landkreise (7 Mitglieder und 6 Mitglieder) sich bei Einigkeit immer mit einer 2/3 Mehrheit gegen die Stadt und die 3 Vertreter aus der Arbeitnehmerschaft durchsetzen können. Aus den in § 87 Absatz 1 GemO stehendem Voraussetzungen sind die beiden folgenden von besonderer Bedeutung:

die Einzahlungsverpflichtungen (Gründungskapital, laufende Nachschusspflicht) der Gemeinde in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrer Leistungsfähigkeit steht und
die Gemeinde sich nicht zur Übernahme von Verlusten in unbestimmter oder unangemessener Höhe verpflichtet.

Das Gründungskapital beträgt 100.000 €. Der Anteil der Stadt Bad Kreuznach hieran beträgt 10.360 € (10,36 %). Diese Summe steht noch in einem angemessenen Leistungsverhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Stadt Bad Kreuznach. Wobei die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion der Stadt Bad Kreuznach seit Jahren in den Haushaltsgenehmigungsschreiben eine dauerhafte erhebliche Leistungsunfähigkeit bescheinigt. Schwieriger sind hier schon die laufende Nachschussverpflichtung bzw. die zukünftige Übernahme der laufenden Verluste. Die Stellungnahme (Seite 33) der BPG geht im „Wort-Case-Szenario“ von einer jährlichen Verlustübernahme der Stadt Bad Kreuznach zwischen TEUR 473 bis TEUR 715 aus. Dabei berücksichtigt die Stellungnahme nur den aktuellen Linienbusverkehr.

Aufgrund der aktuellen Beschlusslagen im Stadtrat ist ja eine deutliche Ausweitung des Linienbusverkehrs geplant. Diese bis heute nicht bezifferten Verluste werden alleine zu Kosten der Stadt Bad Kreuznach gehen. Insbesondere in der Startphase der geplanten ÖPNV GmbH werden die drei Gesellschafter einen erheblichen Millionenbetrag in die ÖPNV GmbH nachschießen müssen. Laut dem Konsortialvertrag soll die GmbH ab dem 17.10.2022 ÖPNV-Leistungen erbringen und verfügt erst ab diesem Zeitpunkt über Einnahmen aus Ticketverkäufen. Um den Betrieb zu diesem Zeitpunkt starten zu können beginnt die ÖPNV GmbH laut dem vorliegenden Zeitplan im 4./Quartal 2021 mit der Akquise des Verwaltungspersonals und der Ausschreibung der Fahrzeuge. Ab dem 2./Quartal 2022 beginnt dann auch die Akquise des Fahrpersonals.

Dies führt zu erheblichen Kosten in der ÖPNV GmbH der zu diesem Zeitpunkt keinerlei Einnahmen gegenüberstehen. Die ÖPNV GmbH verfügt zu Beginn lediglich über die 100.000 € Stammkapital. Aufgrund unserer Erfahrungen im Bereich der Beteiligungen wird es unter diesem Gesichtspunkt unmöglich sein sich am Markt zu finanzieren auch wenn die 3 Gesellschafter hierfür als Bürgen einspringen. Es wird darauf hinauslaufen, dass die 3 Gesellschafter, entsprechend ihrem Anteil, die benötigten Finanzierungsmittel in die ÖPNV GmbH nachschießen müssen. Ob hier das angedachte Instrument der Gesellschafterdarlehen hilfreich ist darf bezweifelt werden. Es steht von Anfang an fest, dass die geplante ÖPNV GmbH ein laufender Zuschussbetrieb sein wird und die Darlehensverpflichtungen niemals bedienen kann.

Geeigneter wäre, wenn die 3 Gesellschafter in die Kapitalrücklage einzahlen. Die Stellungnahme der BPG geht auf Seite 19 von einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von rd. 81 Mio. € (ohne Förderung) aus. Diese Investitionen sind größtenteils vor Aufnahme des Busbetriebes zu tätigen und durch die 3 Gesellschafter, mangels finanzieller Ausstattung der ÖPNV GmbH, zu erbringen. Für die Stadt Bad Kreuznach würde dies mit Ihrem Anteil von 10,36 % einen Betrag von rd. 8,4 Mio. € ausmachen. Positiv würde sich die geplante Förderung durch das Land in Höhe von rd. 25,4 Mio. € (Seite 20) auswirken. Aus der kommunalen Praxis ist aber bekannt, dass man diese Förderung zunächst vorfinanziert. Der Anteil der Stadt würde rd. 2,6 Mio. € betragen, so dass per Saldo die Stadt eine Investitionssumme von netto rd. 5,8 Mio. € tragen muss. Hinzu kommen noch die laufenden Personal- und Sachkosten bis zum Betriebsstart.

Da der Busbetrieb, wie beabsichtigt, erst am 17.10.2022 startet ist es zusätzlich notwendig für den Zeitraum 01.01.22 bis 17.10.22 eine weitere Notvergabe durchzuführen. Also weitere Kosten von mindestens TEUR 500. Der ebenfalls erheblich leistungsunfähige Landkreis Bad Kreuznach hat nach der vorgesehenen Beteiligung (49,22 %) das Fünffache des Stadtanteils zu finanzieren. Der Logik folgend, dass die Abgabe des städtischen Jugendamtes an den Landkreis zwangsläufig zu einer Erhöhung der Kreisumlage führt, ist durch die Gründung der ÖPNV GmbH mit einer Erhöhung der Kreisumlage, spätestens im Haushaltsjahr 2023, zu rechnen. D.h. neben dem städt. Anteil an der ÖPNV GmbH kämen auf Seiten der Stadt Bad Kreuznach weitere Zusatzkosten durch die Erhöhung der Kreisumlage hinzu.

Im Haushaltjahr 2021 beträgt die Kreisumlage rd. 91,5 Mio. €. Davon zahlt die Stadt Bad Kreuznach rd. 32,2 Mio. €, also rd. 35 %. Als Fazit kann daher festgehalten werden, dass die Beteiligung der Stadt Bad Kreuznach an der ÖPNV GmbH in den kommenden Jahren zu zusätzlichen Kosten in Millionenhöhe führen wird, ohne dass erkennbar ist wie diese Kosten gegenfinanziert werden sollen. Es sind seit Jahren keine politischen Mehrheiten für Ausgabekürzungen oder Einnahmeverbesserungen erkennbar. Folgerichtig werden sich die Defizite des städtischen Haushaltes in den kommenden Jahren und die Verschuldung der Stadt Bad Kreuznach weiterhin stetig erhöhen. Es kann aber nicht damit gerechnet werden, dass die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hierbei tatenlos zuschaut. Im Auftrag (May)”

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