Die Sache liegt schon beim Rechtsanwalt. Mehrfach hat die Redaktion dieser Seite die Stadtverwaltung auf das Zuparken von Gehwegen an immer den selben Stellen aufmerksam gemacht. Weil auf den zuständigen Posten in der Verwaltung statt Bessermachern lediglich eingebildete Besserwisser sitzen, geschieht nichts zum Schutz der Passant*Innen. Jetzt wird rechtlich geklärt, ob hier eine Amtspflichtverletzung oder gar eine Strafvereitelung im Amt vorliegt. Und dann geht der Vorgang zur Staatsanwaltschaft.