Untersuchungsausschuß zum Flutkatastrophe befragt erneut Dr. Erwin Manz

Im Umlaufverfahrenen haben die Mitglieder des Landtags-Untersuchungsausschusses weitere Beweisbeschlüsse sowie einen fünften Ergänzungsbeschluss zum Aktenbeiziehungsbeschluss gefasst. Die Beweisbeschlüsse sollen in den Sitzungen des Gremiums im September behandelt werden. In der Sitzung vom 16. September 2022 soll unter anderem Beweis erhoben werden über die Frage, ob und wie Kontakte zwischen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und der Technischen Einsatzleitung des Kreises Ahrweiler am 14. und 15. Juli 2021 erfolgt sind. Ebenfalls behandelt werden soll die von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vorgesehene Beratung der Katastrophenschutzbehörden im Hochwasserfall am 14. und 15. Juli 2021 in Bezug auf den Landkreis Ahrweiler, den Landkreis Trier-Saarburg und die Stadt Trier.

Der Untersuchungsausschuss will sich ferner damit befassen, wann Gewässerschauen an der Ahr und der Kyll stattgefunden haben. Beweis erhoben werden soll zudem über die Fragen, ob die Kreisverwaltungen Ahrweiler und Trier-Saarburg sowie die Stadtverwaltung Trier durch die zuständigen Fachbehörden des Landes im Vorfeld der Flutkatastrophe oder in der Flutnacht konkrete Informationen über kritische Punkte für die Gefahr von Verklausungen erhalten haben, welche Maßnahmen im Vorfeld zur Sicherung des Wasserabflusses sowie zur Gefahrenabwehr durch Totholz am Ufer zur Reduzierung der Gefahr der Verklausungen von Brücken und Durchlässen von den zuständigen Behörden getroffen wurden und wann an Ahr, Kyll und deren Zuflüssen Räumungsmaßnahmen zur Vorbeugung oder Beseitigung von Abflusshindernissen stattgefunden haben.

Dabei geht es auch um die Frage, welche Kenntnisse dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz in der Flutnacht über konkrete Maßnahmen zur Sicherung des Wasserabflusses sowie zur Gefahrenabwehr vorlagen, die von den zuständigen Behörden getroffen wurden. Ebenfalls thematisiert werden soll, welche Aufgaben die Pegelbeobachter der Pegel Müsch, Altenahr und Bad Bodendorf hatten sowie ob diese in der Flutnacht alarmiert und informiert wurden. Am 16. September 2022 will der Untersuchungsausschuss zudem Herrn Staatssekretär Dr. Erwin Manz (Bad Kreuznach) erneut zu dessen stattgefundener Kommunikation in der Flutnacht befragen. Auch soll das Fehlen des gesetzlich vorgeschriebenen Alarm- und Einsatzplanes Hochwasser für den Kreis Ahrweiler thematisiert werden.

Insgesamt ist für den Termin am 16. September 2022 nach gegenwärtigem Stand die Vernehmung von 15 Zeuginnen und Zeugen sowie eines Sachverständigen vorgesehen. Mit dem fünften Ergänzungsbeschluss zum Aktenbeiziehungsbeschluss vom 4. Oktober 2021 sollen die Geschäftsordnung und/oder der Geschäftsverteilungsplan der Kreisverwaltung Ahrweiler sowie Videoaufzeichnungen der Polizeihubschrauberstaffel zur Flutkatastrophe im Landkreis Ahr-weiler beigezogen werden. Der Untersuchungsausschuss fasst seine Beschlüsse grundsätzlich im Rahmen seiner Beratungssitzungen. Vom Umlaufverfahren (oder schriftlichen Beschlussverfahren) spricht man, wenn die Beschlüsse außerhalb der Sitzungen nach Erstellung eines Beschlussentwurfs durch schriftliche Zustimmungserklärung der Ausschussmitglieder gefasst werden.

Text: Philipp Mutzbauer, LANDTAG RHEINLAND-PFALZ, Abteilung Kommunikationh