CDU begrüßt Klage aus Bosenheim: “werden Urteil akzeptieren”

Der Bosenheimer Ortsbeirat verklagt die Stadt Bad Kreuznach auf Erhalt des Schwimmbades. Diese vorgestern von dieser Seite exklusiv veröffentlichte Information führte in kurzer Zeit zu unzähligen Reaktionen aus der Bürgerschaft. Fast alle bestehen in Form von Unterstützungsadressen an die Bosenheimer. Die erste Reaktion aus der Kommunalpolitik kam am Donnerstagmorgen von der CDU-Stadtratsfraktion. Deren zunächst überraschend erscheinende Aussage: auch die Christdemokraten begrüssen die Klage. Weil damit nach Jahrzehnten endlich ein Schlußstrich unter die Diskussion gezogen werden kann.

Bosenheims Ortsvorsteher Dr. Volker Hertel hat zwar im naturwissenschaftlichen Bereich promoviert, aber bei den Sinologen aufgeschnappt, dass Lächeln die freundlichste Art ist, um Zähne zu zeigen. Das ist ihm am Mittwoch dieser Woche gleich doppelt gelungen: abends beim Dämmerschoppen im Schwimmbad. Und vormittags mit der Einreichung der Bosenheimer Klage gegen die Stadt beim Verwaltungsgericht.

CDU-Fraktionsvorsitzender Manfred Rapp erinnert daran, dass genau dies die Absicht war, als die CDU im Mai diesen Jahres den kombinierten Öffnungs- und Schließungsbeschluss beantragte. Die CDU geht sogar noch weiter. Unmißverständlich fordert sie von der Stadtverwaltung eine Förderung des Verfahrens und einen Verzicht auf Verzögerungs-Tricks wie etwa Fristverlängerungen für Stellungnahmen. Denn der CDU ist daran gelegen, dass “eine Entscheidung rechtzeitig vor der nächstjährigen Freibadsaison” fällt. Daher erklärt die CDU-Fraktionsspitze schon jetzt: “in jedem Fall wird die CDU das Urteil akzeptieren”.

Die Pressemitteilung der CDU-Stadtratsfraktion im Wortlaut:

In der örtlichen Presse ist heute zu lesen, dass der Stadtteil Bosenheim über den Rechtsanwalt Herbert Emrich die Stadt Bad Kreuznach beim Verwaltungsgericht Koblenz auf dauerhaften Erhalt des Bosenheimer Schwimmbades verklagt hat. Die CDU-Fraktion hat im vergangenen Mai einen zweiteiligen Antrag im Stadtrat eingebracht der vorsah, dass das Bosenheimer Schwimmbad auch ohne genehmigten Haushalt 2022 in diesem Jahr betrieben werden kann. Darüber hinaus enthielt der Antrag den Beschlussinhalt, das Bad ab dem 1.10.2022 zu schließen. Dieser CDU-Antrag erhielt im Stadtrat eine Mehrheit.

Somit konnte das Bad in diesem Sommer von den Bosenheimern, den Bürgern aus dem Osten der Stadt sowie auswärtigen Gästen aus der unmittelbaren Umgebung genutzt werden, obwohl bis zum Jahrmarkt der Stadthaushalt für 2022 nicht genehmigt war und die Stadtverwaltung uns Stadträten in den vergangenen Jahren immer wieder erklärt hat, dass es sich bei dem Betrieb des Bosenheimer Bades um eine sogenannte “Freiwillige Leistung” handelt. Auf der Basis dieser Verwaltungsinformation wurde von Teilen der kommunalen Politik im Bad Kreuznacher Stadtrat immer mal wieder die Schließung des Bosenheimer Schwimmbades gefordert.

Diese Diskussion geht zurück mindestens auf den Anfang 1970er Jahre, also Jahrzehnte vor der Stadtfusion mit Bad Münster. Eine endgültige Entscheidung hierzu wurde jedoch nie getroffen. Durch den CDU-Antrag erfolgt nun nach Jahrzehnten der Diskussion durch die vom Ortsbezirk Bosenheim vorgelegte Klage eine gerichtliche Entscheidung. Die CDU-Fraktion ist dankbar und zufrieden, dass nunmehr diese finale richterliche Klärung herbeigeführt und eine lange Diskussion mit Verunsicherungen und Verletzungen auf allen Seiten somit qualifiziert beendet wird. Nach den von der Stadtverwaltung den ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und -politikern gegebenen Informationen ist diese gerichtliche Klärung nur durch den Schließungsbeschluss möglich.

Es war genau diese Absicht, die die CDU-Fraktion zu ihrer Antragsstellung in der Stadtratssitzung im vergangenen Mai motiviert hat. Wir hoffen, dass die Stadtverwaltung das laufende Verfahren (z.b. durch Verlängerungen von Schriftsatzfristen usw) nicht unnötig verzögert und damit eine Entscheidung rechtzeitig vor der nächstjährigen Freibadsaison ermöglicht. Denn egal wie die Entscheidung fällt, sind Vorbereitungsarbeiten unumgänglich. Mittlerweile entscheiden Verwaltungsgerichte, entgegen früherer Jahre, komplexe Themen, wie in diesem Fall über Sachverhalte zu den Vereinbarungen im Eingemeindungsvertrag aus dem Jahr 1969, innerhalb von 5-6 Monaten. In jedem Fall wird die CDU das Urteil akzeptieren.

Cleverer Schachzug der CDU
Die Meinung unseres Redakteurs
Claus Jotzo

Natürlich darf man darüber nachdenken Doppelstrukturen abzubauen. Daher war es politisch nicht unverantwortlich von der CDU eine Klärung der städtischen Erhaltungsverpflichtung für das Bosenheimer Bad anzuschieben. Genau so, wie es politisch legitim ist, wenn die Werner-Lorenz-FDP (sehr zum Unwillen des örtlichen Parteifreundes Stefan Köhl, beide früher CDU) den dortigen Kurpark und dessen Ausbau in Frage stellt. Genau so richtig ist aber auch, dass beide öffentlichen Defiziteinrichtungen langfristig erhalten bleiben. Der Tourismusstadt Bad Kreuznach nützt ein fremdenverkehrsqualifizierter Stadtteil wie Bad Münster am Stein / Ebernburg.

Und jeder Demokrat muß erfreut sein, wenn auch 53 Jahre alte Verträge ihren juristischen Bestand erhalten, wie am Tag der Unterzeichung. Zudem sich Bad Kreuznach beides leisten kann (könnte). Wenn die Verwaltung endlich dort verschlankt wird, wo sie sich bürokratischer Selbstbefriedigung hingibt. Und etwa bei der Kontrolle des ruhenden Verkehrs die notwendigen Einnahmen erzielt, um die Mißstände vor allem in der Innenstadt einzudämmen. Mit der aktuellen Erklärung sorgt die CDU vorausschauend bereits heute für den Fall der absehbaren Niederlage der Stadt gegen den Ortsteil vor.

Zurecht weist Manfred Rapp darauf hin, dass es die Verwaltung war und ist, zuletzt durch Bürgermeister Thomas Blechschmidt, die trotz Eingemeindungsvertrag den Betrieb des Bosenheimer Freibades als “freiwillige Leistung” einstufte. Wenn das Verwaltungsgericht dieses Märchen als solches entlarvt, stellt sich einmal mehr bezogen auf die Verwaltung die Kompetenzfrage. Wie die CDU zutreffend feststellt, reichen die in der Kernstadt geschmiedeten Schließungspläne für das Bosenheimer Bad mindestens zurück bis in die siebziger Jahre. Es ist also nicht die Eingemeindung von Bad Münster, die hier eine Rolle spielt.

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24.08.22 – “EILMELDUNG: Bosenheim verklagt die Stadt auf Erhalt des Freibades”