Der Familienvater (Personalien der Redaktion bekannt) besuchte mit seinen Kindern am gestrigen Sonntagmittag (21.8.2022) nicht einmal zwei Stunden den Jahrmarkt. Geparkt hatte er auf dem Lidl-Parkplatz im Brückes 36-40. Als er dort vorfuhr, habe keine Eingangskontrolle stattgefunden. “Mich hat niemand angesprochen. Und ich habe auch kein Schild gesehen”, empört sich der Bad Kreuznacher. Grund seiner Verärgerung: bei der Rückkehr befand sich ein gelbes Ticket an seinem Scheibenwischer.
Ein Stuttgarter Unternehmen namens “Park & Control PAC GmbH” fordert eine “Vertragsstrafe” in Höhe von 30 Euro. Als Grund für die Forderung wird angegeben: “Verstoß: der/die Fahrer*In hat auf der Parkeinrichtung von Park & Control geparkt und gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGD) von Park & Control wie folgt verstossen: der/die Fahrer*In hat die zulässige Höchstparkdauer überschritten. Der/die Fahrer*In hat daher eine Vertragstrafe in Höhe von 30 Euro zu bezahlen”.
Auf die ABG wird auf den Hinweisschildern (mindestens an den Zufahrten) hingewiesen. Bei Nichtbezahlung oder unzutreffendem Verwendungszweck behalten wir uns eine gerichtliche Geltendmachung der Forderung vor. Dies führt zu erheblichen zusätzlichen Kosten, welche Sie ebenfalls zu tragen hätten”. Der Familienvater erkennt darin eine “Abzocke auf dem Lidl-Parkplatz”. Die AGB-Schilder sind ihm nicht aufgefallen. Und die umgerechnet mehr als 20 Euro für eine Stunde Parken erachtet er als “unverschämten Wucher”.