Ehrenamtliche setzen Sondersitzung des Planungsauschusses gegen OB durch

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Claus Jotzo

Das ist ein starkes Hoffnungszeichen für die kommunale Selbstverwaltung in Bad Kreuznach. Am Dienstag kommender Woche (16.8.202) um 18 Uhr findet eine Sondersitzung des Planungsausschusses (PLUV) statt. Auf der Tagesordnung stehen die von der Redaktion dieser Seite aufgedeckte illegale Grundwasserabsenkung im Bereich Korellengarten, das von der Stadtverwaltung hervorgerufene Stau-Chaos und das Thema Energiekrise. Die Einberufung dieser Sitzung mußte von ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*Innen gegen den erklärten Willen der hauptamtlichen Verwaltung durchgesetzt werden. Dabei machten sich die Volksvertreter eine rechtliche Bestimmung zu Nutze, die schon seit Jahrzehnten in der Geschäftsordnung des Stadtrates verankert ist.

Aber in den vergangenen Jahren nie angewendet wurde. Demnach muss ein städtisches Gremium tagen, wenn ein Viertel seiner Mitglieder dies mit Angabe der Tagesordnungspunkte verlangt. Es waren Jörg Fechner (AfD) und Robert Kämpf (Die Linke) die aufgrund der aktuellen Probleme den Beratungsbedarf als erste erkannten. Und bereits am vergangenen Sonntag entsprechende Aufforderungen an den Oberbürgermeister richteten. Karl-Heinz Delaveaux (FWG) wurde wie Manfred Rapp und Alfons Sassenroth (beide CDU) am Montag dieser Woche (8.8.2022) im Stadthaus vorstellig. Peter Steinbrecher (Liste faires Bad Kreuznach e.V.), der erst am Wochenende (rechtzeitig zur Planiger Kerb) aus dem Erholungsurlaub zurückgekehrt war, legte seinen Antrag am Dienstag vor.

Und Karin Eitel-Hertmanni (Fraktion Liberale Wähler / Freie Wähler) am Mittwoch (10.8.2022). Obwohl damit formal schon am Montag das für eine Sitzungseinladung erforderliche Quorum erreicht war, versuchte Oberbürgermeister Emanuel Letz (FDP) die Behandlung der Sachthemen in die reguläre, nach der Sommerpause im September terminierte PLUV-Sitzung zu verschieben. Ein klarer Regelverstoss des früher als Polizisten tätigen neuen Amtsinhabers. Denn die auch ihn verpflichtende Geschäftsordnung bestimmt, dass “unverzüglich zu einer Sitzung” einzuladen ist, “wenn es ein Viertel der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder unter Angabe des Beratungsgegenstandes schriftlich beantragt”. Von Vertuschen, Verschieben oder Dummlabern ist dort nicht die Rede.

Trotzdem versuchte Jürgen Cron, der schon an wesentlich geringeren Anforderungen gescheiterte kommissarische Leiter des Hauptamtes, die Antragsteller von ihrem Vorhaben abzubringen. Wiederum war es ein ehrenamtlicher Kommunalpolitiker, der den hauptamtlichen Mitarbeiter belehren mußte. CDU-Vorsitzender Manfred Rapp wies darauf hin, dass in der Sitzung im September – anders als nächste Woche – zwei wichtige Amtsleiter bzw Sachbearbeiter wegen ihres Urlaubes gar nicht zur Verfügung stehen (Anmerkung der Redaktion: die PLUV-Sitzung im September steht seit dem November 2021 im amtlichen Jahresterminkalender der Stadt. Es sagt alles aus über die Arbeitsbereitschaft einiger Mitarbeitenden der Stadtverwaltung, dass diese ihren Urlaub so legen, dass sie an den nur ein Mal monatlich stattfindenden Gremiensitzungen nicht teilnehmen können.

In der Privatwirtschaft undenkbar). Am Mittwochnachmittag nutzte Karl-Heinz Delaveaux die Gelegenheit dem OB persönlich ins Gewissen zu reden. Der gab dann, auch unter dem Druck der formalen Vorschrift, seinen Widerstand auf. Und ließ am gestrigen Donnerstag die Einladung versenden. Aufmerksame Leser*Innen werden bemerkt haben, dass von Kommunalpolitiker*Innen der SPD und der Grünen in diesem Text bisher nicht die Rede war. Das hat einen einfachen Grund: Themen wie “Grundwasserverschwendung”, “Stau-Chaos” und “Energiekrise” (das Thema war von der CDU beantragt worden) sind für rote und grüne Mandatsträger*Innen offenbar nicht relevant genug.

Sollten sich diese – wie im Finanzausschuss in der Vergangenheit bereits geschehen – der Mitarbeit am 16.8.2022 verweigern und die Sitzung auch daher beschlußunfähig sein, ist der weitere Verfahrensgang Dank der Weitsicht des Gesetzgebers vorgegeben: es ist in diesem Fall unverzüglich zu einer weiteren Sitzung einzuladen. Und diese ist dann beschlussfähig, “wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind”. Von einer solchen Mitarbeitsverweigerung der beiden Fraktion gehen allerdings nicht einmal die schlimmsten Pessimisten aus. Denn 21 Monate vor der nächsten Kommunalwahl wäre das ja eine sachpolitische Bankrotterklärung der (noch) zweit- bzw drittstärksten Fraktionen.

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