Wir verstehen da nur llalala …

Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens für die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz können Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Grundstücken, deren bisheriger EULLa-Vertrag zum 31. Dezember 2022 ausläuft und / oder Neueinsteiger einen Antrag stellen. Ziel ist der Abschluss eines Bewirtschaftungsvertrages zur Umsetzung eines EULLa-Programmteils des GAP-Strategieplans. Die Interessensbekundungen können noch bis zum 5. August 2022 eingereicht werden. Der Verpflichtungszeitraum beträgt fünf Jahre.

Interessensbekundungen können für ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen, Anlage von mehrjährigen Saum- und Bandstrukturen, Umwandlung von Ackerflächen in Grünland, Extensive Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland, Vielfältige Kulturen im Ackerbau, Vertragsnaturschutz Grünland, Vertragsnaturschutz Kennarten, Vertragsnaturschutz Acker, Vertragsnaturschutz Streuobst, Vertragsnaturschutz Weinberg umweltschonender Steillagenweinbau, Biotechnische Pflanzenschutzverfahren im Weinbau und alternative Pflanzenschutzverfahren eingereicht werden.

Das gesamte Interessensbekundungsverfahren steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Haushaltsmittel. Informationen zu den jeweiligen Programmteilen erhalten Sie unter den Telefonnummern 0671/803-1813, 1814, 1817 und 1819. Die notwendigen Unterlagen erhalten Sie unter www.agrarumwelt.rlp.de. Die Interessensbekundungen sind vollständig und im Original bei der Kreisverwaltung einzureichen. Bei Bedarf können die Unterlagen auch bei der Kreisverwaltung angefordert werden.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach