Brandgefahr: Stadt verbietet offene Feuer

Temperaturen bis zu 40 Grad im Schatten. Geregnet hat es schon seit Tagen nicht mehr: die Böden sind ausgetrocknet. Laub und Totholz furztrocken. Die Brandgefahr riesengroß. Darauf reagiert die Stadt heute mit einer Allgemeinverfügung. Mit dieser wird das Entzünden und Betreiben von Grillfeuer und sonstigen offenen Feuern im Wald, auf öffentlichen Flächen sowie auf Landwirtschafts- und Gartengrundstücken im Außenbereich (Wald- und Flurgemarkungen außerhalb der Siedlungsflächen des Stadtgebietes) aus Gründen des Brandschutzes untersagt. Dies gilt auch für das Verbrennen pflanzlicher Abfälle.

Solche Bilder eines brennenden Gartens möchte die Stadtverwaltung mit ihrer Allgemeinverfügung vom Tage verhindern.

Ebenso enthalten ist das Verbot, brennende Streichhölzer oder Rauchwaren (Zigaretten, etc.) wegzuwerfen. Gemäß Definition der Stadt sind öffentliche oder öffentlich zugängliche Flächen sind insbesondere Wald- und Feldflächen sowie Grünanlagen jeglicher Art. Das Verbot gilt auch für ausgewiesene Grillplätze, die von der Stadt oder anderen Institutionen auf öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Flächen betrieben werden (zB Freizeitzentrum Kuhberg).

Das Grillen in Gärten oder auf landwirtschaftlichen Grundstücken im Außenbereich sowie auf ausgewiesenen Grillplätzen der Stadt oder anderer Institutionen ist ausschließlich durch Benutzung eines Gasgrills und unter Vorkehrungen der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen (z.B. Bereitstellung von Feuerlöscher / Löschwasser) erlaubt. Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände dürfen nicht verschossen oder gezündet werden. Der räumliche Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Bad Kreuznach. Der zeitliche Geltungsrahmen endet am 14.8.2022, soweit die Allgemeinverfügung nicht verlängert wird.

Quelle: Stadtverwaltung Bad Kreuznach