FDP hinterfragt Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen im Stadtgebiet

Das sieht die FDP-Stadtratsfraktion genau so: “verlässliche Kinderbetreuung ist essentiell für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Frühkindliche Bildung ist herausragend wichtig für die Entwicklung der Kinder und legt die Grundlage für den weiteren Lebensweg”. Beide gesellschaftlichen Anliegen sehen die Liberalen in Bad Kreuznach akut in Gefahr. Und “massiven Personalmangel” als Ursache erkannt. Dieser sei nicht erst durch die Corona-Pandemie bewirkt worden. Auch derzeit drohe “bei Krankheit oder anderen Absenzen sofort eine Einschränkung der Betreuungszeit. ErzieherInnen schleppen sich teilweise zur Arbeit, weil sonst die Betreuungsschlüssel nicht mehr eingehalten werden können”, stellt FDP-Fraktionsvorsitzende Mariana Ruhl fest. Auf dem Weg über eine Anfrage möchte sie nunmehr eine Reihe von Punkten geklärt haben, um die Probleme für die “frühkindliche Bildung von Kindern in Kitas und Grundschulen” sachgerecht angehen zu können.

Mariana Ruhl und Werner Lorenz bilden die FDP-Stadtratsfraktion.

Die Anfrage der FDP-Fraktion “Stand und Ausblick der Situation von Kindern in Kitas und Grundschulen in Bad Kreuznach” im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Beigeordneter, die FDP-Fraktion im Stadtrat betrachtet mit großer Sorge die vor uns liegenden Herausforderungen in Bezug auf Betreuung und frühkindliche Bildung von Kindern in Kitas und Grundschulen. Aus diesem Grund bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele KiTa-Plätze gibt es im Stadtgebiet Bad Kreuznach (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtteilen und freien und städtischen Trägern)?
2. Wie viele dieser Plätze sind frei, wie viele sind belegt?
3. Verfügt die Stadt über Daten, wie sich diese Zahlen in den kommenden Jahren aufgrund der Geburten und zu erwartendem Zu-/Wegzug entwickeln werden? Kann der Bedarf mit den bestehenden KiTas voraussichtlich gedeckt werden?
4. Wie viele Hortplätze gibt es im Stadtgebiet? Kann hier der Bedarf gedeckt werden?
5. Wie wird die Ganztagesschule in Anspruch genommen, wie die „Betreuende Grundschule“? Kann bei der „Betreuenden Grundschule“ – auch im Hinblick auf das kommende Schuljahr – voraussichtlich überall der Bedarf gedeckt werden?
6. Wenn der Bedarf nicht gedeckt werden kann, an welchen Schulen besteht Bedarf? Wie hoch ist der aktuelle zusätzlich Bedarf?
7. Wenn der Bedarf an Hortplätzen bzw. Plätzen in der Betreuenden Grundschule nicht gedeckt werden kann, welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um dies zu beheben?
8. Wie viele Stellen in städtischen Kitas sind unbesetzt? Erwartet die Stadtverwaltung eine Verbesserung oder eine Verschlechterung der Personalsituation in den städtischen Kitas?

Begründung:

Sowohl das „Gute-KiTa-Gesetz“ und das Ganztagsförderungsgesetz des Bundes als auch das Landesgesetz über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege stellen Stadt, Träger und Einrichtungen, auch aber das dort tätige Personal und Eltern vor erhebliche Aufgaben. Verlässliche Kinderbetreuung ist essentiell für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Frühkindliche Bildung ist herausragend wichtig für die Entwicklung der Kinder und legt die Grundlage für den weiteren Lebensweg. Dass es aber einen massiven Personalmangel in Deutschlands Kitas gibt, merkt jeder, der Kinder unter 6 Jahren hat. Nicht erst die Corona-Pandemie hat dies gezeigt.

Auch jetzt noch droht bei Krankheit oder anderen Absenzen sofort eine Einschränkung der Betreuungszeit. ErzieherInnen schleppen sich teilweise zur Arbeit, weil sonst die Betreuungsschlüssel nicht mehr eingehalten werden können. Und das Problem wird kurz-, mittel- und langfristig durch zwei Dinge noch massiver: Zum einen, ganz akut, muss sich das System durch zusätzliche, bisher nicht eingeplante Kinder kümmern – die Kinder ukrainischer Flüchtlinge. Wie viele das sind, die in den kommenden Monaten oder sogar Jahren – wie lange der Konflikt auch noch dauert – einen Kita-Platz brauchen, wissen wir oft noch gar nicht. Schon jetzt sind die Plätze ein knappes Gut. Nicht vergessen sollten wir den zukünftigen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter.

Bis zum August 2029 wird stufenweise jedes Kind im Grundschulalter einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen haben – etwa in Betreuungsangeboten an Schulen oder im Hort. Was jetzt noch eine freiwillige Leistung ist, wird dann zur Pflichtaufgabe. Das wird nochmals einen massiven Bedarf an Fachkräften auslösen, ganz zu schweigen vom Platzangebot. Das Angebot an Kinderhorten und der betreuenden Grundschule deckt jetzt schon oft nicht den Bedarf. Auf diese Herausforderungen muss sich unsere Stadt vorbereiten. Hierzu brauchen wir eine verlässliche Informationsbasis, zu der wir mit unserer Anfrage beitragen möchten. Mit freundlichen Grüßen Mariana Ruhl Vorsitzende FDP-Fraktion im Stadtrat Bad Kreuznach”