Bettina Dickes will Förderkindergarten Simmertal vor Kitagesetz schützen

„Die Sorge, dass der Förderkindergarten der Lebenshilfe in Simmertal mit der Umsetzungspflicht des neuen Kitagesetzes ab 1.1.2023 in der bisherigen Form nicht weiter betrieben werden kann, wiegt schwer“, macht Landrätin Bettina Dickes deutlich. Hintergrund dieser Sorge sind Vorgaben im Kitagesetz, die de facto einen reinen Förderkindergarten ausschließen. Demnach müsste die Einrichtung zu einer integrativen Kindertagesstätte umgewandelt werden, was der Aufgabe dieser Einrichtung aber nicht gerecht würde. „Ich gehe gar nicht davon aus, dass hier bewusst die Institution Förderkindergarten aus dem Gesetz rausgelassen wurde“, erklärt die Landrätin.

Aus ihrer Sicht habe man diese Sonderform schlicht „vergessen“. Die verbleibende Zeit müsse aber genutzt werden, um nachzusteuern und dadurch den Weiterbetrieb in der bisherigen Form zu ermöglichen. Hierzu wandte sich die Landrätin an die Landtagsabgeordneten der Region sowie die bildungspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Landtagsfraktionen. Der Einladung in den Förderkindergarten folgten die heimischen Abgeordneten Michael Simon (SPD) und Dr. Helmut Martin (CDU) sowie die Bildungsreferentin der Freien Wähler im Landtag, Mandy Haase. Die Abgeordneten sollten sich ein Bild davon machen, welche herausragende Arbeit die Einrichtung in ihrer jetzigen Form für Kinder mit besonderen Bedarfen aufgrund einer Behinderung, aber auch für deren Familien im Alltag leistet.

Gemeinsam mit der Einrichtungsleitung und dem Träger – der Lebenshilfe – konnte im Austausch verdeutlicht werden, woher die Sorgen rühren. „Sollte das Kitagesetz ab dem 1.1.2023 auch auf diese Einrichtung angewandt werden müssen, würde dies für den Träger, wie auch für die Kinder, welche den Kindergarten besuchen, weitreichende Folgen haben“, so die Landrätin. Insbesondere die personelle Situation wäre betroffen. Der Förderkindergarten würde zur Regelkita mit festem Regelpersonal und individualisiertem Zusatzpersonal, das je nach Grad der Beeinträchtigung der einzelnen Kinder in der Stundenzahl schwanken würde und damit keine Planungssicherheit und Verlässlichkeit für die Beschäftigten böte.

„Gerade bei dem extremen Fachkräftemangel in diesem Bereich besteht große Gefahr, dass hier die guten Rahmenbedingungen für unsere schwächsten Kinder gefährdet sind“, so die Landrätin. Darüber hinaus bestünde auch die Notwendigkeit, die Anzahl der aufzunehmenden Kinder zu erhöhen. „Von aktuell 16 Plätzen müsste auf mindestens 18 Plätze erhöht werden“. Dies klinge zwar zunächst nicht nach viel mehr und wegen des hohen Bedarfs positiv, jedoch sei dies angesichts der besonderen Betreuungsbedarfe, die die körperlich oder kognitiv eingeschränkten Kinder benötigen, kaum möglich. „Die Kinder der Einrichtung brauchen ihre festen Rituale, den festen Tagesablauf und auch die entsprechende Betreuung durch das Personal“.

Die Kinder – darin waren sich die politischen Vertretenden sowie die Einrichtungsleitung einig – müssten im Vordergrund stehen bleiben und das bisherige Angebot in bestehender Form fortgesetzt werden können. „Es ist nicht im Sinne der Kinder, sie in einer regulären integrativen Kindertagesstätte zu betreuen. Die Kinder, die hier einen guten Ort für die eigene Entwicklung gefunden haben, sollen diesen auch weiterhin nutzen können“, macht die Landrätin deutlich. Dass der Bedarf sehr groß ist, wurde zugleich verdeutlicht. Denn immer wieder erreichen die Einrichtung Anfragen nach Plätzen, die nur zu oft aber alle belegt sind. „Wir brauchen das besondere Angebot des Förderkindergartens der Lebenshilfe.

Ich bin unseren Abgeordneten der Region und der Vertreterin der Freien Wähler sehr dankbar, dass sie das Problem mit nach Mainz nehmen, um gemeinsam eine gute Lösung zu finden, wie der Förderkindergarten weiterhin in der bisherigen und bewährten Form seine besondere Arbeit leisten kann“. Eine diskutierte Option wäre es beispielsweise, den Förderkindergarten in eine teilstationäre Einrichtung umzuwandeln. Damit könnte wie bisher gearbeitet werden und die Vorgaben des Kitagesetzes würden nicht greifen. Sie werde sich ebenfalls mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der Förderkindergarten Simmertal erhalten bleibt – im Sinne der Kinder und deren Familien.

Text und Bild: Kreisverwaltung Bad Kreuznach