Aufgespiesst: was ist der Unterschied zwischen Stadtverwaltung und Stadtwerken?

Die Beobachtung unseres Fotografen könnte als “Frage an Radio Eriwan” durchgehen. Das Betreten des auf dem Kornmarkt stehenden Originalebrunnes ist aus guten Gründen und auf Druck der Versicherung der Stadt verboten. Beschildert ist dieses Verbot nicht. Trotz mehrfacher Hinweise der Redaktion dieser Seite an die Stadtverwaltung. Und trotz der Tatsache, dass der Brunnen seit ein paar Tagen wieder bewässert ist (Dank einer finanziellen Förderung durch die Sparkasse Rhein-Nahe).

Und obwohl sich wegen der scharfkantigen Edelstahlteile im Brunnen ein erhebliches Gefährdungspotential ergibt. Natürlich finden auch keine zielführenden Kontrollen statt. Im künstlichen Bachlauf vor dem bereits seit Monaten in Betrieb befindlichen Salinenbad (Betreiber: die städtische BAD GmbH als Bestandteil der “Unternehmensgruppe Bad Kreuznacher Stadtwerke”) befindet sich kein Tropfen Wasser. Aber das Verbotsschild ist perfekt korrekt aufgestellt.