Von Herausgeber Antonio Valentino
und Redakteur Claus Jotzo
Es ist eine Frage, auf die die zuständigen Behörden seit Jahren keine zutreffende Antwort finden: warum bringen Einwohner*innen ihre Abfälle – teilweise sogar ordentlich und zweckmäßig verpackt – zu den Altkleider- und Altglascontainern? Oder stellen Mülltüten an öffentlichen Mülleimern ab? Behördenseits ist da von Mülltourismus die Rede. Und von Menschen, die Müllgebühren sparen möchten. Selbst wenn es so wäre. Lösungsorientierte Gegenmaßnahmen: Fehlanzeige. Im Gegenteil. Die illegal abgelagerten Müllmengen nehmen seit Jahren zu. Die wahren Gründe dafür, für die sich die biogotten, selbstverliebten Amtsschimmel nicht interessieren, sind andere. Und vielfältig. Die Gebührenschneiderrei als Motiv scheidet in den allermeisten Fällen aus.
Denn wer auf den Strassen und Plätzen unterwegs ist, sieht: die Ablagerungen erfolgen nicht aus SUVs oder Cabrios heraus. Sondern werden (auch Sperrmüll) oft zu Fuß beigebracht. Wer sich wie die Redaktion dieser Seite um die Hintergründe tatsächlich bemüht, stellt schnell fest: ein großer Teil dieser Mülligel zahlt seine Müllgebühr gar nicht selbst. Weil diese durch Wohngeld oder andere staatliche Transferleistungen abgedeckt wird. Kann also auch nichts sparen. Hier liegt das Probleme bei einem Teil der Innenstadthausbesitzer. Bei denen aus unterschiedlichen Gründen nicht alle tatsächlichen Mietverhältnisse angegeben werden und durch Meldungen beim Einwohnermeldeamt hinterlegt sind.
Daher steht – vor allem in der Innenstadt und im Pariser Viertel, teilweise auch in der historischen Neustadt – flächendeckend zu wenig Tonnenvolumen zur Verfügung. Die betroffenen Mieter*Innen lösen das Problem dadurch, dass sie ihren Müll an öffentlichen Mülleimern oder an den Containerstandorten abstellen. Beim Sperrmüll ist das vom Landkreis angebotene System für einen Teil der Bevölkerung einfach viel zu kompliziert. Zudem ist es schon bezogen auf die Wartefristen bis zur Abholung bürgerfeindlich. Denn es kann bis zu sechs Wochen nach der Anmeldung dauern, bis die Abholung erfolgt. Wer in beengten Wohnverhältnissen lebt, hat aber keinen Stauraum zur Verfügung, um die alte Sitzecke oder einen Schrank so lange unterzustellen.