Leserbrief des Gernot Bach: Schuld auch „Wünsch Dir was“ der Fraktionen

Leserbrief von
Gernot Bach

“Mein Ziel ist es darauf hinzuweisen, das nicht nur haushaltswirksame Beschlussvorlagen der Verwaltung zur derzeitigen, wirklich schlimmen Situation (kein genehmigter Haushalt, Riesenminus, Handlungs- und Gestaltungsunfähigkeit) beigetragen hat, sondern auch ein „Wünsch Dir was“ in den haushaltswirksamen Anträgen der Fraktionen und Gruppierungen im Rat. Was ich immer beanstandet und betont habe, sind die fortwährend fehlenden Finanzierungsvorschläge bei diesen Anträgen, nämlich dann, wenn hierfür keinerlei Gelder im Haushalt vorgesehen sind. Ich habe daher mit dem nachstehenden Schreiben vom 16. April 2022 den neuen Kämmerer angefragt, wie künftig mit solchen Anträgen umgegangen werden wird, zumal sie in keinster Weise der vom Rat selbst beschlossenen Geschäftsordnung entsprechen. Bisher hat mich noch keine Antwort erreicht, ich bin sehr gespannt!

Herrn Bürgermeister
Thomas Blechschmidt
Stadthaus
Bad Kreuznach

Haushalt der Stadt Bad Kreuznach
hier: Angedrohte Ablehnung durch die ADD

Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Dem Vernehmen nach droht der Stadt eine Ablehnung des Haushaltes durch die Aufsichtsbehörde. Hierzu zunächst Hinweis auf § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates:

Anträge, deren Annahme mit Ausgaben verbunden ist, die im Haushaltsplan nicht eingestellt sind oder eine Erhöhung der Haushaltsansätze zur Folge haben würden, müssen g l e i c h z e i t i g einen rechtlich zulässigen und tatsächlich durchführbaren Deckungsvorschlag enthalten. Das gilt auch für Anträge, mit denen Einnahmeausfälle verbunden sind.

Ich frage daher die Verwaltung:
1) Wieviele Anträge und von welcher Fraktion/Gruppierung wurden – beschränkt auf die laufende Legislaturperiode also seit dem 1.6.2019 – unter Berücksichtigung dieser Vorschrift gestellt?
2) Wieviele Anträge und von welcher Fraktion/Gruppierung wurden – beschränkt auf die laufende Legislaturperiode also seit dem 1.6.2019 – ohne Berücksichtigung dieser Vorschrift gestellt ?
3) Halten Sie Anträge, die entgegen § 15 Abs. 2 GeschO k e i n e n Deckungsvorschlag wie gefordert enthalten, für beratungsfähig, hieraus folgernd für beschlussfähig ?

Ich bedanke mich für eine Stellungnahme, die gerne schriftlich erfolgen mag. Mit freundlichen Grüßen”