Leserbrief des Bernd Burghardt: Finte der Gegner des Bosenheimer Bades

Leserbrief von
Bernd Burghardt

Die Vizepräsidentin der ADD Frau Hermann weist berechtigt auf den hochdefizitären Stadthaushalt und den historisch übersichtlichen politischen Sparwillen hin. Sie beabsichtigt, den Haushalt der Stadt Bad Kreuznach nur zu genehmigen, wenn es exakt nach ihren Vorgaben läuft:
1. knallharte Sparmaßnahmen auf der Ausgabenseite (u.a. Eindampfen der freiwilligen Leistungen wie z.B. diejenigen zum Erhalt des Bosenheimer Bades) UND (….nicht ODER!)
2. Steuererhöhungen auf der Einnahmenseite (u.a. Grundsteuer)
Das klingt zunächst logisch und rechnerisch korrekt. Allerdings werden hier geschickt Zusammenhänge hergestellt, die man so nicht stehen lassen kann.

Investitionskredite sollen Ihrer Meinung nach weniger im Fokus sein, denn sie seien „gute Kredite, die Gegenwerte schaffen.“ Hat sie sich nicht über entstehende Folgeausgaben wegen Kostensteigerungen oder gar Fehlkalkulationen (siehe Nachschussfinanzierung für Bäderhaus, Casino, Fahrradparkhaus, usw. usw. … informiert? Weiß sie, dass jede Investition auch erhebliche Unterhaltungskosten auslöst?Und wo liegt bspw. der Gegenwert eines Gebäudes wie dem Fahrradparkhaus, das gar nicht oder zumindest nicht in dieser Größe benötigt wird? Die Steuererhöhung wird schon jetzt als alternativlos deklariert. Dabei hat man noch gar nicht geschaut, was denn bei der Summe an tatsächlich Machbaren und nicht nur politisch gewünschten Einsparungen zusammen kommen könnte.

Ganz verwegen wird die Aussage, dass es keine „Ewigkeitsgarantie“ für einen Eingemeindungsvertrag geben solle. So etwas darf man schon mal beim Bier in der Kneipe als politische Einschätzung über den Tresen rufen, aber nicht als Vizepräsidentin vor dem Finanzausschuss! Denn der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat eine Ausarbeitung zur Bindungswirkung von Eingemeindungsverträgen verfasst (WD 3- 3000 – 155/13). Danach sind unbefristete Zusagen selbst dann gültig, wenn sie nicht unter den Wirtschaftlichkeitsvorbehalt fallen. Sonst bräuchte man ja gar keinen Vertrag mehr, wenn jegliche unwirtschaftliche Regelungen nichtig wären (Anm.: Und jedes öffentliche Bad ist rechnerisch unwirtschaftlich).

Gerade bei dem Bad greift daher auch nicht das Argument der „Unzumutbarkeit“, weil der Zuschussbedarf schon von Anfang an bestand. In der Ausarbeitung wird auf das Urteil des VG Freiburg zu einem vergleichbaren Thema hingewiesen. Bei der Urteilsverkündung griff schon einmal der Trick nicht, dass nach 31 Jahren gar keine Klageberechtigung mehr bestünde, weil die Gemeinde aufgelöst worden sei. Und das VG macht klar, dass ein Eingemeindungsvertrag selbst dann wirksam bleibt, wenn sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben; er wird also selbst dann nicht unwirksam.

Es besteht zudem kein Anspruch auf Vertragsänderung, weil der Zuschussbedarf bei Vertragsabschluss bekannt war (Adieu „Unzumutbarkeit“ – s.o.). Nun ist es in einem Leserbrief schwer möglich, alle Facetten aufzuzeigen. Jedoch sollte klar geworden sein, dass nach Meinung des Verfassers gerade unzulässige Verknüpfungen hergestellt werden, um mit dem daraus erwachsenen Druck das gewünschte Entscheidungspaket zu bekommen. Daher das Fazit: Der Bestand des Bosenheimer Bades ist nicht in die Beliebigkeit des Stadtrates und schon gar nicht der ADD zu übergeben. Und zu Steuererhöhungen gibt es sehr wohl Alternativen! Schönes Wochenende”.

Bernd Burghardt ist seit Jahrzehnten ehrenamtlich für die Einwohner*Innen Bad Kreuznachs tätig. Zunächst als Mitglied des Rates der Stadt, dann als Ortsvorsteher des Stadtbezirkes Ippesheim