Bosenheimer Bad: Werner Lorenz protestiert bei Begoña Hermann

Am Mittwochabend (4.5.2022) stellte sich Begoña Hermann persönlich dem städtischen Finanzausschuss. Sachlich-selbstbewußt präsentierte die Vizepräsidentin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) die Forderungen ihrer Behörde zur Konsolidierung der Stadtfinanzen. Schon dort nutzte Werner Lorenz die Möglichkeit. Und sprach Begoña Hermann auf das Bosenheimer Bad direkt an. Lorenz hatte vorab Kämmerer Thomas Blechschmidt informiert. Und der hatte, was er angenehm offen bekannte, die ADD-Vizepräsidentin auf die Frage vorbereitet.

Und so gab es seitens Hermann eine kühl-kurze Absage an Lorenz. Beim Bosenheimer Bad handele es sich nicht um eine Pflichtaufgabe. Mithin sei der Betrieb bei einem nicht genehmigten Haushalt einzustellen war sinngemäß ihre Begründung. Schon in der Sitzung widersprach Werner Lorenz dieser Einschätzung. Am Tag danach verfaßte er dann einen “Offenen Brief”, in dem er seine Argumentation deutlich macht. Kernanliegen des Bosenheimer Stadtratmitgliedes: das Bad soll nicht erst nach dem Beratungs- und Genehmigungsmarathon im zweiten Anlauf des Stadthaushaltes für 2022 geöffnet werden. Sondern jetzt: “jeder warme Tag zählt”.

Der Lorenz-Brief im Wortlaut

“Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Vizepräsidentin Frau Hermann, Kurfürstliches Palais, 54290 Trier

Sehr geehrte Frau Hermann, in Ihrem Schreiben zur Haushaltslage der Stadt Bad Kreuznach vom 30.3.2022 verwenden Sie das Wort Rechtsverletzung sehr häufig. Um so erschrockener war ich als ich ihre Auffassung bzgl. eines rechtskräftig geschlossenen Vertrages zwischen der ehemaligen finanziell gesunden Gemeinde Bosenheim und der Stadt Bad Kreuznach im Jahr 1969 hören musste. Sie sind die der Auffassung, dass dieser rechtskräftig geschlossene Vertrag keine Gültigkeit mehr hat. Von damals bis heute hat die ehem. Gemeinde Bosenheim die vertraglichen Verpflichtungen eingehalten und erfüllt. Es kann und darf nicht sein, dass eine Vizepräsidentin vertragliche Vereinbarungen in Frage stellt.

Es haben sich schon Dinge verändert, in dem die positive Entwicklung von Bad Kreuznach stark vorangeschritten ist – und noch einmal erwähnt – die ehem. Gemeinde Bosenheim ihren Verpflichtungen nachkommt. Dieses darf von Ihnen, sehr geehrte Frau Hermann, als Hüterin von Recht und Gesetzt nicht in Frage gestellt werden. Wo führt diese Denkweise nur hin? Ich erläutere Ihnen dies an einem Beispiel: Das von Ihnen angeführte Haus in dem Sie mit Ihrem Mann leben, habe ich Ihnen notariell verkauft. Nun kommen meine Söhne und fordern von Ihnen dieses Haus zurück – einfach so. Ich erlaube mir Ihnen zu raten, dass Sie diese Denkweise schnellstens ablegen.

Denn wenn diese Denkweise Schule macht, ist es für unseren Rechtsstaat das Todesurteil. Wir reden hier nicht über eine freiwillige Leistung, es ist nach deutschem Recht und Gesetz eine vertragliche Pflichtaufgabe. Pflichtaufgaben sind zu erfüllen, ob der Haushalt nun genehmigt ist oder nicht. Das es sich hier um ein Freibad handelt, zählt jeder warme Tag an dem es geöffnet ist und es kann nicht gewartet werden, bis die Kontrollbehörde dem zustimmt. Verbunden mit der Hoffnung, dass sie erkennen, welches emotionale Gewicht dieses kleine Freibad für die Bürgerinnen und Bürger des Kreuznacher Osten hat, lade ich Sie hiermit nach Bosenheim ein. Werner Lorenz, Stadtratsmitglied, Fraktionsvorsitzender der FDP im Stadtrat von Bad Kreuznach”