Illegale Müllablagerung oder “nur” Dreckecke?

Die Örtlichkeit, an der die Bahnstrasse auf die Bahnlinie trifft, liegt formal sogar im Kurgebiet. Aber auch das übrige Stadtgebiet darf ja durchaus sauber sein. Auf keinen Fall sollte es aussehen, wie nach einem größeren Saufgelage. Für Bürokraten ist gar nicht der offen rumliegende Abfall das Problem. Sondern die Rechtsfrage, wer für die Beseitigung des Drecks zuständig ist. Die Bahn? Die Stadt? Oder, wenn es sich um eine illegale Müllablagerung handelt, der Landkreis? Das sind natürlich gewichtige Fragen. Und bis zu deren Klärung bleibt der Dreck halt liegen.