Stadt hält an Maskenpflicht bei Stadtrats- und Ausschusssitzungen fest

Mit der 33. Corona-Bekämpfungsverordnung besteht die Maskenpflicht nur noch im ÖPNV sowie in bestimmten Einrichtungen wie Krankenhäusern, Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen. Das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske hat sich als effektives Mittel erwiesen, um Infektionen vermeiden zu können und stellt zudem einen verhältnismäßig geringen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar.

Aus diesen Gründen sich hat der Stadtvorstand der Stadt Bad Kreuznach (Anmerkung der Redaktion: bestehend aus Dr. Heike Kaster-Meurer, Thomas Blechschmidt und Markus Schlosser) darauf geeinigt, dass für Besucherinnen und Besucher (Öffentlichkeit) und Gremienmitglieder von Gremiensitzungen in Präsenz die Maskenpflicht gilt. Die Maske kann unter Einhaltung von Abständen und Durchlüften des Sitzungsraumes am Platz abgenommen werden. Eine Test- oder Impflicht bei Präsenzsitzungen besteht nicht.

Quelle: Stadtverwaltung Bad Kreuznach