Rechtswidrige Sperrmüllablagerungen versperren Schulwege

Die Rechtslage ist eindeutig. In der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Bad Kreuznach klipp und klar geregelt: wer Sperrmüll am Vortage des Abholtages vor 18 Uhr auf öffentlichen Straßen aufstellt bzw. abstellt oder / und auf dem Bürgersteig lagert, ohne die Mindestdurchgangsbreite (1 Meter) zu beachten, kann mit einer Geldbuße bis zu 500 € bestraft werden. Leider gibt es diese Regeln nur auf dem Papier.

Durchgesetzt werden sie nicht. Und so haben auch am gestrigen Sonntagmittag wieder Sperrmüllablagerungen auf Gehwegen Passanten gefährdet. Und heute früh wurden Schulkinder an mehreren Stellen auf die Strasse gezwungen, weil rücksichtslose Mitbürger*Innen ihre Abfälle auf den Gehwegen abstellten, obwohl auf ihren Grundstücken genug Platz vorhanden ist. Und weil diese offensichtlichen Ordnungswidrigkeiten leider von der Stadtverwaltung nicht verfolgt werden.