Verstossen Stadt und Kreise gegen das Tariftreuegesetz?

Stadtratsmitglied Jürgen Locher (Die Linke) hatte das Thema bereits in den städtischen Gremien angesprochen. Jetzt hat die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di eine rechtliche Prüfung veranlaßt: die von der Stadt Bad Kreuznach und den beiden Landkreisen Bad Kreuznach und Mainz-Bingen gegründete Busgesellschaft KRN übernimmt nicht alle Busfahrer der Stadtbus GmbH. Mindestens neun Bewerber wurden abgelehnt. Dazu gibt ver.di nachstehende Presseerklärung ab: “Alle 8 bis 10 Jahre werden Verkehrslinien im wettbewerblichen Verfahren neu ausgeschrieben oder aber ein Aufgabenträger, wie hier die Stadt und der Landkreis Bad Kreuznach sowie der Landkreis Mainz-Bingen, vergeben untereinander solche Linienkonzessionen weiter. So geschehen hier, in dem ein eigenes kommunales Verkehrsunternehmen gegründet wurde:

Die KRN Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH in Bad Kreuznach. Ver.di hat darüber berichtet. Mit einer Neuvergabe der Linienkonzessionen ging in der Vergangenheit oftmals ein Betreiberwechsel einher, der grundsätzliche Existenzängste bei den davon betroffenen Beschäftigten auslöste. Denn mit dem Verlust der Linienkonzession hatten die Altbetreiber regelmäßig keine oder nur stark reduzierte Arbeit für die Beschäftigten. Um diese unsichere Beschäftigungssituation in Rheinland-Pfalz zu beenden hat das Land Rheinland-Pfalz das Tariftreuegesetz (LTTG) eingeführt. Im Kern soll das Gesetz die vom Linienverlust betroffenen Beschäftigten vor Arbeitsplatzverlust und einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen im Zusammenhang mit einem Betreiberwechsel schützen. Konkret ist der Neuinhaber der Linienkonzession verpflichtet, den betroffenen Beschäftigten des Altbetreibers anzubieten, bei ihm zu den bisherigen Bedingungen weiter zu arbeiten.

In der Praxis bekommen die betroffenen Beschäftigten dann unbürokratisch neue Arbeitsverträge. Im Falle der KRN sind diese drittschützenden gesetzlichen Vorgaben des LTTG nicht ansatzweise beachtet worden. Vielmehr hatte man dort formell Stellen ausgeschrieben, zu Bewerbungsgesprächen eingeladen und schließlich mindestens 9 Beschäftigten der Stadtbus Bad Kreuznach eine Absage erteilt. „Es gibt keine berechtigten Einwände der KRN, den Kolleginnen und Kollegen kein Weiterbeschäftigungsangebot nach dem LTTG zu machen!“ empört sich der zuständige Gewerkschaftssekretär Marko Bärschneider von ver.di.

Ver.di hat daher wegen des Verdachtes der bewussten Missachtung des Landestariftreuegesetzes nun die zuständigen Ministerien über den Sachverhalt informiert und darum gebeten, die Kommunalaufsicht einzuschalten. Parallel wird die Gewerkschaft alle weiteren rechtlichen Schritte gehen, um ihren Mitgliedern zu Ihrem Recht auf Weiterbeschäftigung zu verhelfen. Denn, so die Landesrechtsschutzleiterin der ver.di, Sabine Janzen: „Es darf nicht sein, dass Landesgesetze, die dem Schutze der Beschäftigten dienen, so ignoriert werden“.