Des Autofahrers Rücksichtslosigkeit auf dem Gehweg

Der Mann hatte ein dringendes Bedürfnis. Er mußte telefonieren. Und ist dafür rechts rangefahren. Nicht weit genug rechts, um auf einem Parkplatz zu stehen. Der stand zwar zur Verfügung. Aber das hätte je bedeutet, dass dieser Fahrzeugführer – ausser an sich selbst und seine Bedürfnisse – auch an andere denkt. Soweit das, was sich in den Hirnschalen derartiger Zeitgenossen tut, als “denken” im eigentlichen Sinne bezeichnet werden darf.

Also fuhr er gerade so weit rechts von der Planiger Strasse ab, um den Gehweg zuzuparken. Die Fußgänger mußten daher, um den Falschparker zu passieren, auf den Parkplatz ausweichen. Weil solche Verkehrsrowdys nicht belangt werden, multiplizieren sie als schlechte Vorbilder entsprechendes Fehlverhalten. Und das auf einem Schulweg. Direkt neben einem Kleinkinderspielplatz.