Denkmalschützer kritisieren Falschinformation zur alten Stadtmauer

Es ist der längste noch erhaltene Abschnitt der mittelalterlichen Stadtmauer Bad Kreuznachs. Laut Historikern erbaut vor 1207. Mithin ein wertvolles, über 800 Jahre altes Stück Stadtgeschichte. Das sogar einem Gymnasium von überregionalem Ruf den Namen gab. Vernachlässigt von der Stadtpolitik seit Jahrzehnten. Ins Gespräch gekommen durch ein Neubauprojekt an der Ecke Salinen- und Schlossstrasse. In mehreren Sitzungen des Stadtrates und des Planungsausschusses wurde ein uralter Wunsch aus der Bevölkerung, von Heimatforschern und Touristikern laut:

Die Stadtmauer wieder erlebbar machen. Durch den Bau eines Fußweges entlang ihres Verlaufes, etwa für Stadtführungen. Genau das hat der Investor auch schriftlich zugesagt: “Hinter den Neubauten in der Salinenstraße wird ein Fußweg an der Stadtmauer entlangführen. Er verbindet dann die Gymnasialstraße mit der Salinenstraße. So können traditionelle Wegverbindungen auch nach dieser großflächigen Umgestaltung genutzt werden”, heisst es unter der Überschrift “Ein bedeutendes Ensemble entsteht” in der Projektvorstellung von Schoofs Immobilien.

Ganz anders liest sich der Sachverhalt in einer von Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer unterschriebenen Stellungnahme vom 25. Februar 2022 (Drucksachennummer 22/064). Darin teilt das Amt für Stadtplanung und Umwelt mit: “die Stadtmauer im Bereich des Bebaungsplanverfahrens Nr. 1a/19 befindet sich auf einem Privatgrundstück. Die Stadtmauer war daher bisher nicht allgemein öffentlich zugänglich und wird auch zukünftig nicht allgemein öffentlich zugänglich sein, ein öffentlicher Fußweg ist nicht geplant.

Vorgesehen ist derzeit eine Bebauung im Bereich der Stadtmauer mit den erforderlichen Abständen sowie einem Weg, der es ermöglicht die Stadtmauer zu erreichen, um Kontrollen oder Sanierungsarbeiten durchzuführen”. Anlaß für diese Darstellung war eine Anfrage des Stadtratsmitglieds Hermann Holste (Grüne), der in Ergänzung einer Initiative des Planungsausschussmitgliedes Robert Kämpf (Linke) von der Stadtverwaltung wissen wollte, bei dem Neubauprojekt “berücksichtigt ist, dass die Stadtmauer auch zu zukünftig deutlich sichtbar und für Besucher*innen erlebbar und begehbar im Sinne z.B. eines Fußweges ist”.

Plan: Schoofs Immobilien

Weiterhin wollte Holste in Erfahrung bringen, ob “die Untere Denkmalschutzbehörde, ggf. auch die Denkmalfachbehörde in Mainz involviert bzw. von dort denkmalschutzwertige Auflagen erteilt” wurden. Der am vergangenen Mittwochabend im Planungsausschuß nicht behandelte Tagesordnungspunkt, wurde tags drauf von Wilfried Maus thematisiert. Der Vorsitzende des Denkmal- und Umweltschutzvereines denk-mal Bad Kreuznach e.V. widerspricht der Oberbürgermeisterin in deutlichen Worten. Deren behauptung, die Stadtmauer befinde sich auf Privatgrundstück “stimmt nicht”.

Denn “Grund und Boden, auf dem die Stadtmauer steht, ist Eigentum des Landkreises. Auch der Schulgarten ist Eigentum des Landkreises”. Zudem sei allgemein bekannt, “dass die Stadtmauer ein Kulturdenkmal ist und auch Umgebungsschutz genießt”. Maus wirft die Frage auf: “warum wurde nicht schon längst die Untere Denkmalschutzbehörde und
v.a. die Denkmalfachbehörde in Mainz beteiligt?” Weiterin nimmt Maus zu dem vom Investor veröffentlichten Bauplan sachkundig Stellung: “die 75 Meter lange Stadtmauer von der Gymnasialstraße bis zur Anbindung an die Turnhalle ist nicht erkennbar eingetragen!

Die eingetragenen Parkplätze schließen direkt an die Grundstückgrenze an: es gibt also keinen Freiraum zum Schutz der Stadtmauer und damit auch keinen Freiraum für einen „Weg, der es ermöglicht, die Stadtmauer zu erreichen, um Kontrollen und Sanierungsarbeiten durchzuführen“. Wilfried Maus faßt die Kritik der Denkmalschützer in der Frage zusammen: “die Erläuterungen entsprechen nicht der Planvorlage. Was ist denn jetzt geplant?” Und formuliert klare Forderungen:

► Umgebungsschutz für die Stadtmauer, d.h. keine Parkplätze unmittelbar angrenzend an die Stadtmauer (es müssen „Abstandshalter“ vorgesehen werden)
► die Einrichtung eines Fußweges entlang der Stadtmauer für Stadtführungen
► die Untere Denkmalschutzbehörde (Kreisverwaltung) soll umgehend die Denkmalfachbehörde beteiligen VOR der abschließenden Baugenehmigung.