AWB läßt massenhaft satzungswidrige Entsorgung zu

Zumeist ist nicht zu sehen, was in den Abfallbehältnissen entsorgt wird. Die sind zum Glück für die sensibleren Zeitgenossen ja nicht transparent. Bei den Biomülltonnen kommt die Wahrheit dann aber im Kompostwerk ans Licht: Starterbatterien, Elektrogeräte und vieles mehr fällt dort aus Tonnen, in die nur kompostierbares Material eingefüllt werden darf. Bei den schwarzen Tonnen werden nur die ganz großen Verstösse sichtbar.

Wie am Donnerstag in der Bleichstrasse. Dort stand eine große schwarze 1.100-Liter-Tonne des Grundstückes Viktoriastrasse 36. Gefüllt mit Autoteilen. Darunter die große rote Plastikschürze einer vorderen Stoßstange. Garniert mit gelben Säcken. Im Haus Viktoriastrasse 36 residiert das Jobcenter. Wie Autoteile bei Bürobetrieb als Abfall anfallen können ist die eine Frage. Die andere ist, warum eine derartige Fehlbefüllung keine Konsequenzen hat.

Denn nach der Abfallsatzung, auf deren Basis der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Kreises die Grundstückseigentümer abkassiert, gehören Autoteile nicht in die schwarze Tonne. Die Redaktion dieser Seite hat dutzende derartiger Verstösse dokumentiert und eine dreistellige Zahl von Zeugenaussagen gesammelt. Das beweist: der AWB hält sich nicht an die vom Kreistag beschlossene Satzung. Die (erheblichen) Rechtsfolgen beschäftigen seit dem Montag dieser Woche das Verwaltungsgericht (weiterer Bericht folgt).