75jähriger verliert Bewußtsein und fährt auf der Alzeyer in den Gegenverkehr

Gestern Abend gegen 18:05 Uhr kam es auf der Alzeyer Strasse zu einem Verkehrsunfall mit einer leicht verletzten Person. Hierbei befuhr ein 75jähriger Mann aus Hackenheim mit seinem Pkw stadtauswärts. In Höhe der Häuser 107 / 109 verlor er während der Fahrt plötzlich das Bewusstsein und kollidierte mit einem entgegenkommenden Pkw. Darin befanden sich die 40jährige Fahrerin aus Bad Kreuznach und ihre 8- und 10jährigen Kinder.

Ihr Fahrzeug wurde durch die Kollision gegen einen am rechten Fahrbahnrand geparkten Pkw geschoben. Dabei wurde der bewusstlose Fahrer leicht verletzt (Verdacht auf HWS und diverse Schürfwunden an den Händen). Alle anderen Beteiligten wurden glücklicherweise nicht verletzt. Die beiden fahrend aufeinander geprallten Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Der geparkte Pkw wurde an der Fahrzeugfront beschädigt.

Der Unfallfahrer hatte keine Erklärung für seine Bewusstlosigkeit, bestätigte jedoch, dass es nicht das erste Mal geschehen sei. Aufgrund der angegebenen körperlichen Einschränkung musste ein Strafverfahren gemäß § 315c StGB eingeleitet werden. Der Führerschein wurde sichergestellt. Die Polizei Bad Kreuznach weist daraufhin, dass man sich strafbar machen kann, wenn man sich trotz körperlicher/ geistiger Mangelerscheinungen ins Fahrzeug setzt.

Und dann einen Verkehrsunfall verursacht. Zum strafrechtlich relevanten Fehlverhalten gehören unter Umständen auch Sekundenschlaf durch Übermüdung und Nichtbebachtung diverser Erkrankungen wie Epilepsie, starke Sehschwäche, Amputation und schwere Grippen. Der Unfall im Feierabendverkehr löste Staus und zähfliessenden Verkehr in der gesamten Süd-West-Stadt aus. Die Lage entspannte sich nach 19 Uhr.

Quelle: Polizeiinspektion Bad Kreuznach