Genesenbescheinigung gilt ab sofort nur noch 3 statt 6 Monate

„Zwar konnten wir mit unserer Konkretisierung zur neuen Corona-Bekämpfungsverordnung viele Fragen sehr schnell und unkompliziert klären, andere Fragen stehen aber noch im Raum“, so Landrätin Bettina Dickes. Eine sehr häufig in den vergangenen Tagen aufgekommene Frage sein die nach der Laufzeit von Genesenenbescheinigungen. „Nach dem Beschluss des Bundes zählen diese inzwischen nur noch drei Monate“, erklärt die Landrätin. Zuvor lag die Frist, die den Genesenenstatus darlegt, bei sechs Monaten. „Auch für Personen, in deren Bescheinigungen noch sechs Monaten stehen, müssen nun spätestens nach drei Monaten eine Auffrischungsimpfung erhalten, um weiterhin die 2G-Regel zu erfüllen“.

Eine weitere sehr weitreichende Änderung, die der Bund beschlossen hat, ist der künftige Umgang mit Impfungen, die mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson durchgeführt wurden. Der vollständige Impfstatus im Sinne des Status „geimpft“ wurde bei diesem Impfstoff bisher bereits nach einer Impfung erfüllt. „Dies ist künftig nicht mehr der Fall. Eine Einfachimpfung mit diesem Vakzin gilt künftig nur noch als Erstimpfung, die eine Zweitimpfung nach sich ziehen muss, um den Status „geimpft“ erreichen zu können“. Vier Wochen nach der Impfung mit Johnson&Johnson ist die weitere Impfung möglich.

Die Impfungen erfolgen dann mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech für Personen unter 30 und Moderna für Personen ab 30 Jahren). Die Landrätin bittet darum, diese vom Bund beschlossenen Regeln umzusetzen. „Auch in der Gastronomie, in Spielhallen oder an anderen Stellen ist dringend darauf zu achten, dass diese neuen Regelungen Anwendung finden“. Die genannten Änderungen ergeben sich auf Grundlage der Schutzmaßnahmen-Ausnahme-Verordnung des Bundes. Diese verweist in der neuen Fassung hinsichtlich der Laufzeit der Genesenenbescheinigungen auf das Robert-Koch-Institut. Hinsichtlich des vollständigen Impfschutzes verweist sie an das Paul-Ehrlich-Institut.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach