“Wieso greift die Polizei da nicht ein?”

Unser Bericht über den Corona-Spaziergang am Montagabend hat zwiespältige Reaktionen ausgelöst. Ein Teil der Spaziergänger sieht sich “endlich einmal” nicht in die Ecke von Spinnern und Coronaleugnern gestellt. Und ein Teil derer, die sich dem Spaziergang bewußt nicht angeschlossen haben, stellt die Frage: “wieso greift die Polizei da nicht ein?” Das wollten wir von der so angesprochen Polizei wissen. Und haben von der Pressestelle des Polizeipräsidiums eine in vielerlei Hinsicht überraschende Antwort erhalten.

Zunächst einmal mit der Klarstellung versehen, dass die Polizei gar nicht in erster Linie zuständig ist. Für das, was auf den Strassen einer Gemeinde oder Stadt passiert, ist vorrangig deren Ordnungsdienst verantwortlich. In Bad Kreuznach also Markus Schlosser mit seinem städtischen Vollzug. Es obliegt deren Lagebeurteilung, wie und in welchem Umfange sie die Polizei einbe- und zuziehen. Markus Schlosser hat nie ein Hehl darausgemacht, dass ihm an einer umfassenden und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der örtlichen Polizeiführung gelegen ist.

Dabei handelt es sich um die Fortsetzung einer Linie, die in Bad Kreuznach schon länger erfolgreich praktiziert wird. Das war am Montagabend nicht anders. Das bestätigt auch das Polizeipräsidium Mainz: “am Montagabend waren Kräfte der Polizeiinspektion Bad Kreuznach, Diensthundeführer des Polizeipräsidiums Mainz, sowie Kräfte des kommunalen Vollzugsdienstes der Stadt Bad Kreuznach im Einsatz”. Auch wieso diese eine lediglich beobachtende Position eingenommen haben, stellt das Polizeipräsidium klar:

“Weder von den eingesetzten Polizeikräften noch von den Kräften des kommunalen Vollzugsdienstes wurden Verstöße gegen die aktuellen Bestimmungen und Vorschriften der CoBelVo festgestellt. Auch von dritten Personen wurden uns keine Verstöße gemeldet”. Würden solche Verstöße im Zusammenhang mit Ver- oder Ansammlungen bzw. Veranstaltungen festgestellt, “werden die betroffenen Personen in der Regel auf einen möglichen Verstoß, mit der Bitte ihr Verhalten zu ändern, persönlich hingewiesen”, erklärt der stellvertretende Leiter der Pressestelle, Matthias Bockius.

Und fährt fort: “jede Veranstaltung, Ansammlung oder Versammlung wird von uns in Abstimmung mit den zuständigen Behörden, mit denen wir im ständigen Austausch stehen, in jedem Einzelfall geprüft. Eine allgemeine oder pauschale Bewertung kann rechtlich nicht erfolgen”. Die Bad Kreuznacher Montags-Spaziergänger haben also ordnungsrechtlich alles richtig gemacht. Da sie keine Versammlung angemeldet haben, gelten alle einschlägigen Bestimmungen des Versammluingsrechtes nicht. Und da die Landesverordnung auch 20 Monate nach den ersten Protest-Spaziergängen den Begriff “Veranstaltungen” noch immer nicht praxisnah definiert, darf weiter auch mit Fussbewegungen demonstriert werden.