Aufgespiesst: Parkunrecht direkt vor dem Justizzentrum

Das ist eine der wirklichen Stärken des bundesdeutschen Justizsystems: in den allermeisten Fällen gilt das selbe Recht für alle. Ausser beim Falschparken. Aber das ist nicht Schuld der Justiz. Denn die Kontrolle liegt in kommunaler Hand. Sollte allerdings eine mit Knöllchen ausgezeichnete Person dagegen mal Widerspruch einlegen, würde der vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach verhandelt. Also natürlich in einem der Sitzungssäle und nicht draussen vor dem Gebäude. Eine Gerichtsverhandlung dort könnte das Gerechtigkeitsempfinden betroffener Mitbürger*Innen erheblich strapazieren. Denn dort ist fast täglich ein Falschparker zu beobachten.

Es handelt sich um den Service, der die ausgehende Gerichtspost abholt. Dazu fährt der Post-Bote – wie gestern – häufig in Gegenrichtung auf die Stellfläche vor dem Gebäude. Aus guten Gründen ist das nicht erlaubt. Und da er für den Fußweg zur gerichtlichen Poststelle und zurück mehr als 4 Minuten benötigt, handelt es sich um Falschparken. Direkt vor dem Justizzentrum. Besonders ärgerlich wegen des negativen Vorbildcharakters: ein Verkehrskreisel, dessen Benutzung in Sekundenschnelle eine korrekte Anfahrt ermöglicht, befindet sich nur 50 Meter entfernt. Aber wer Gerichtspost befördern darf, dem stehen offenbar Privilegien zu.