Tourismusbeitrag: GuT GmbH stimmt Aussetzung der Vollziehung zu

Vor vier Jahren war das der erste schwere formale Fehler der GuT GmbH in Sachen Tourismusbeitrag 2017. Obwohl Antonio Valentino zusätzlich zum Widerspruch einen formvollendeten und inhaltlich unwiderlegbaren Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gegen seinen Bescheid gestellt hatte, lehnte die GuT GmbH die Bearbeitung dieses Antrages ab. Erste eine massive Beschwerde seines Steuerberaters Martin Reiber führte dann wenigstens zu einem So-tun-als-ob durch die GuT. Die dortigen “Besserwisser” lehnten, unterstützt vom Stadtrechtsamt, den Aussetzungsantrag im zweiten Anlauf mit ein paar dürren Worten ab.

Valentino suchte und fand Hilfe beim Verwaltungsgericht. Die Koblenzer Richter verurteilten Stadt und GuT GmbH im Frühjahr 2018. Daran konnte sich im Oktober 2021 GuT-Geschäftsführer Dr. Michael Vesper nicht mehr erinnern. Gleich in mehreren Fällen “übersah” er den Aussetzungsantrag und leitete die Widersprüche ohne das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren direkt an die GuT weiter. Beim Aussetzungsantrag des Rechtsanwaltes Diethelm Zickmann in eigener Sache machte er sich mit Schreiben vom 5. November 2021 immerhin die Mühe den Aussetzungsantrag zurückzuweisen.

Zickmann, der einer der Rechtsberater des Team Valentino ist, wollte seine dagegen bereits mit einer Klage beim Verwaltungsgericht wehren. Da kam Dr. Vesper gerade noch rechtzeitig die Einsicht: Nachgeben ramponiert den Ruf der GuT weniger, als eine weitere Niederlage in Koblenz. Und gab dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung statt. Das gilt jetzt natürlich für alle Widerspruchsführer, die dies entsprechend beantragen. Das geht auch rückwirkend, solange man nicht gezahlt hat.

Wer sich den formalen Wirr-Warr und mögliche eigene Fehler bei der Antragstellung ersparen möchte, kann sich bei Antonio Valentino im “Ponte Vecchio” eine Vollmacht abholen und mit dieser das nunmehr seit vier Jahren erfolgreiche, von Valentino zusammengestellte und bezahlte Team aus Steuerberatern und Rechtsanwälten beauftragen. Oder die Vollmacht gegen Übersendung des gern bei Umsatz und Beitragszahl geschwärzten Bescheides als PDF anfordern bei tourismusbeitrag-so-nicht@gmx.net