Stabsstelle Corona erinnert an Quarantänepflicht

Aus aktuellem Anlass weist die Stabsstelle Corona darauf hin, dass sich Personen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, unverzüglich in Absonderung zu begeben haben. Die Quarantänepflicht ergibt sich bereits aus der Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Die Stabsstelle Corona ist dennoch bemüht alle infizierten Personen schnellstmöglich telefonisch zu kontaktieren.

Aufgrund der massiv steigenden Fallzahlen, kann dies jedoch einige Zeit dauern. Sollten Sie einen positiven Selbsttest zu Hause durchgeführt haben, sind Sie nach der Absonderungsverordnung verpflichtet unverzüglich in einer Teststation einen PoC-Antigentest durch geschultes Personal oder einen PCR-Test vornehmen zu lassen.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach