Aufgespiesst: Kreis verzichtet bei Martinszügen auf Testnachweis für Pferde

In der Corona-Stabsstelle des Kreises haben sie den Humor noch nicht verloren. Obwohl einige Kreisbürger*Innen die selbe, schon 100 Mal beantwortete Frage, etwa zu den St. Martins-Umzügen, zum 101sten Mal stellen. Die aktuelle Presseerklärung zum Thema beinhaltet daher auch neue Teilaspekte. Weil man in einer Gemeinde auf die Idee kam das Martinsfeuer in eine Turnhalle zu verlegen (da bekommt die Redeweise “einer Trainingsgruppe Feuer unter dem Arsch machen” eine ganze neue, konkrete Dimension) stellen die Coronaschützer klar:

So wir St. Martina 2019 in Bosenheim dürfen St. Martins Erben auch in diesem Jahr wieder KIndern Freude bereiten.

“Eine Kontakterfassung ist nur bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen notwendig”. Vermutlich kommt jetzt die Frage: “und wenn wir die Tür offen lassen …?” Dazu mehr in unserer Sonntagsausgabe am kommenden Wochenende. Die von dieser Seite bereits berichteten Standartbedingungen stehen weiterhin fest: “Martinsumzüge sind nach der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung in traditioneller Weise durchführbar. Es gilt das Abstandsgebot, wobei Familien oder andere Gruppen zusammen stehen oder gehen dürfen. Gemeinsames Singen ist in reduziertem Maße möglich.

Musikalische Beiträge von Ensembles wie Bläsergruppen sind unter Wahrung des Abstandsgebots ebenfalls zulässig. Das Bereitstellen und Nutzen von Toiletten ist möglich. Vor Essens- oder Getränkeständen, bei der Ausgabe von „Weckmännern oder Weckfrauen“ und in sonstigen Wartesituationen ist ebenfalls das Abstandsgebot zu wahren und eine Maske zu tragen. Es besteht keine Testpflicht im Außenbereich für die Umzugsteilnehmer, den St. Martin” und jetzt die sarkastische Feststellung: “sowie sein Pferd”. Das wäre dann ja schon mal geklärt.