Die 40 Fragen aus dem Lüssert + die Silvestri-Antworten

FEILBINGERT – In der Sitzung des Gemeinderates am 7. Oktober kochte ein Thema hoch, das seit rund 60 Jahren existiert: wie ist mit dem Wochenend-Wohngebiet im Lüsserttal umzugehen? Vor Monaten hatte die Gemeinde sehr kurzfristig zu einer nichtöffentlichen Infoveranstaltung für den 6.7.2021 eingeladen. Dagegen hatte Andreas Dilly, der Sprecher des Vereines der Lüssert-Siedler bei der Kommunalaufsicht protestiert. Und Recht bekommen. Der Termnin wurde abgesagt.

In der darauf folgenden Gemeinderatssitzung, die am 13.7.2021 stattfand (diese Seite berichtete), kamen rund 40 Siedler*Innen, um ihre Fragen zu stellen. Ortsbürgermneisterin Andrea Silvestri lehnte damals die Aufnahme des Tagesordnungspunktes “Einwohnerfragestunde” ab. Und auch der Gemeinderat sah dazu keine Notwendigkeit. Dieses rechtlich nicht zu beanstandende, aber politisch kurzsichtige Vorgehen führte zu einer erheblichen Emotionalisierung der Siedlergemeinschaft.

Per Amtlicher Bekanntmachung lud Andrea Silvestri Anfang Oktober für den 7.10.2021 zu einer weiteren Gemeinderatssitzung, diesmal mit Einwohnerfragestunde, ein. Darauf bereiteten sich die Betroffenen kurzfristig vor. In einem Brief an Ortsbürgermeisterin Silvestri und Verbandsbürgermeister Ulrich formulierten sie zwei Tage vor der Sitzung 40 Fragen. Andreas Dilly schrieb dazu folgende Einleitung:

“Ich möchte an dieser Stelle erwähnen, dass bei Betroffenen durch die oben genannte Sitzung (Anmerkung der Redaktion: 6.7.2021) Wut, Verärgerung bis hin zu Existenzangst ausgelöst wurde. Die Betroffenen sind von dem Handeln der Verwaltung überfahren worden und damit sehr enttäuscht. Ohne weiter auf den abgesagten Termin einzugehen haben Betroffene nachfolgende Fragen, hier konsolidiert, an uns herangetragen worden.

Ich gebe diese Fragen in der Rolle des Pressesprechers so weiter als Fragen zur Einwohnerfragestunde am 7.10.2021”. Die Ortsbürgermeisterin war so freundlich der Redaktion eine Zusammenführung der Fragen und ihrer am 7.10.2021 vorgelesenen Antworten schriftlich vorzulegen. Wir veröffentlichen diese nachstehend vollständig, damit Aussenstehende die Thematik bei Interesse nachvollziehen können:

1. Warum wurde zu der o.g. Sitzung so kurzfristig eingeladen?
– Einladung erfolgte in Rücksprache mit der VG konform der GemO

2. Warum wurden keine Eigentümer der angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücke eingeladen?
– Es wurden nur Grundstückseigentümer innerhalb des rechtskräftigen B-Plans eingeladen

3. Können bzw. müssen die Eingeladenen aus der Nichteinladung der landwirtschaftlichen Eigentümer schließen, dass hier keine Kostenbeteiligung für eine mögliche Teilerschließung vorgesehen war/ist?
– Nein, es gibt noch keine abschließende Planung

4. Warum waren am geplanten Veranstaltungsort keine Vertreter der Gemeinde oder Verbandsgemeinde, um die Absage des untersagten Termins zu erläutern?
– Die Information erfolgte in Rücksprache mit der VG gem. GemO durch Aushang

5. Warum waren Sie, Frau Silvestri, und Herr Ullrich nicht an der Lemberghalle zur Erläuterung?
– Siehe Antwort zu Frage Nr.4

6. Warum waren Sie, Frau Silvestri, in Ihrem Büro im alten Rathaus, wo doch Ihr neues Büro in der Lemberghalle ist?
– Mein Büro ist noch im Rathaus, auch die Anschrift der Ortsgemeinde ist noch immer die Martin-Luther-Straße 13

7. Haben Sie sich bei den Betroffenen für das Missgeschick der Fehler bzgl. der Einladung entschuldigt?
– Ja, öffentlich zu Beginn der Gemeinderatssitzung am 13.07.2021

8. Warum war in der Folgewoche direkt eine Gemeinderatsitzung mit Beschlussfassung zu diesem Thema anberaumt worden? Sollte eine Diskussion vermieden bzw. ihr aus dem Weg gegangen werden?
– Nein, der Termin war geplant um nach der Versammlung das Thema neu zu betrachten und um dann ggf. weitere Planungsleistungen in Auftrag zu geben

9. Offenbar gibt es schon eine Kostenkalkulation für eine Teilerschließung. Wann und wo können diese Unterlagen eingesehen werden?
– Nein, es liegt noch keine Kostenkalkulation vor

10. Welche Feuerwehr ist aktuell für das Lüsserttal zuständig?
– Zuständigkeit der VG

11. Warum ist diese Feuerwehr für Feilbingert zuständig?
– Zuständigkeit der VG

12. Wann wurde die letzte Feuerwehrübung im Lüsserttal durchgeführt?
– Zuständigkeit der VG

13. Wann haben Sie die nächste Wehrübung geplant oder muss dieses eigenmotiviert durch die Betroffenen initiiert werden?
– Zuständigkeit der VG

14. Wurden die Flutgräben im Lüsserttal zuletzt gereinigt?
– Nein, in den letzten Monaten nicht

15. Wann sind diese regelmäßig anfallenden Arbeiten geplant?
– Nach Bedarf

16. Am 08.05 2018 wurde eine Begehung im Lüsserttal durch den Feuerwehrleiter Bernd Vogel und weitere Personen durchgeführt. Gibt es hier ein Ergebnisprotokoll?
– Zuständigkeit der VG

17. An wen wurden die Ergebnisse kommuniziert?
– Zuständigkeit der VG

18. Sind hier Punkte zur Verbesserung identifiziert worden?
– Zuständigkeit der VG

19. Sind hier kritische Punkte identifiziert worden?
– Zuständigkeit der VG

20. Besteht aus Sicht der Feuerwehr hier ein sofortiger Handlungsbedarf?
– Zuständigkeit der VG

21. Warum wurden die Ergebnisse den Betroffenen nicht kommuniziert?
– Zuständigkeit der VG

22. Vor dem Kreisrechtsausschuss wurde am 8.1.2014 durch Rechtsanwalt Dr. Dazert die Frage an das Bauamt Bad Kreuznach gestellt, ob der bestehende Brandschutz ausreiche. Diese Frage wurde durch den Bauamtsleiter Herrn Hilsbos bejaht. Hat sich an diesem Status etwas geändert?
– Zuständigkeit der Kreisverwaltung

23. Was gedenkt die Verwaltung zu unternehmen, um mögliche Defizite im Lüsserttal hinsichtlich des Brandschutzes zu beheben?
– Zuständigkeit der VG

24. Wurde mit Vertretern des Lüsserttales, z.B. dem Lüssertverein, Kontakt aufgenommen, um Probleme gemeinsam zu lösen?
– Zuständigkeit der VG

25. Gibt es einen kausalen Zusammenhang zwischen Brandschutz und Teil-Erschließung? Wenn ja – welchen?
– Zuständigkeit der VG

26. Dem Sitzungsprotokoll vom 8.4.2021 ist zu entnehmen, dass über eine Straßenbeleuchtung im Lüsserttal nachgedacht wird. Sind diese Überlegungen noch aktuell?
– Ja und nein, der Prozess ist noch offen. Es handelt sich um die Frage der Abwägung zwischen Verkehrssicherheit und Naturschutz.

27. Wie steht die Verwaltung dem Thema Lichtverschmutzung gegenüber?
– Das Thema muss noch im Rat in Zusammenarbeit mit der VG und ggf. der Naturschutzbehörde besprochen werden

28. Wie steht die Verwaltung dem Thema Biodiversität gegenüber?
– Siehe Antwort zu Frage 27.

29. Halten Sie die Einflussnahme von Straßenbeleuchtung am Rande des Naturschutzgebietes „Lemberg“ nicht für sehr problematisch?
– Siehe Antwort zu Frage 27.

30. Wir begrüßen die Maßnahme Bienenfutterautomat in Feilbingert. Steht diese nicht im direkten Widerspruch zur geplanten Straßenbeleuchtung am Rande des Naturschutzgebietes?
– Hier ist kein Zusammenhang erkennbar (Verkehrssicherung / Schutz der Menschen – Insektenschutz?)

31. Ist aktuell noch eine Straßenbeleuchtung in Lüsserttal in Planung?
– Siehe Antwort zu Frage 8 und 26

32. In der unter 23. genannten Sitzung ist auch das Thema einer Teilversiegelung des Lüsserttales dokumentiert. Wie sieht die Verwaltung angesichts der Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen Oberflächenversiegelung generell?
– Das Thema muss noch im Rat in Zusammenarbeit mit der VG besprochen werden

33. Am 21.9 2021 wurde in der zweiten Bürger Verteilung zum aktuellen Hochwasserschutzkonzept der Gemeinde Feilbingert der Fremdwasserzufluss angesprochen. Sowohl in der Gemeinde Feilbingert als auch im Lüsserttal sind wesentliche Flächen der Landwirtschaft als Grund für Überflutungen identifiziert worden. Wie und wann gedenkt die Verwaltung, diese Sekundärflächen hydraulisch von den bewohnten Ortslagen und dem Wochenendgebiet zu entkoppeln?
– Das Thema muss noch im Rat in Zusammenarbeit mit der VG besprochen werden

34. Wann und wie gedenkt die Verwaltung, die Betroffenen in die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen einzubinden?
– Am 22.11.2021 findet eine öffentliche Einwohnerversammlung statt

35. Wie hoch waren die bisherigen Kosten für Vermessung und Rechtsbeistand, die die Gemeinde Feilbingert tragen musste?
– Es liegen noch nicht alle Rechnungen vor

36. Wären die Projektierungsaufwände geringer ausgefallen, wenn keine Teilversieglung und Straßenbeleuchtung geplant worden wäre?
– Um sich umfänglich zu informieren müssen verschiedene Varianten betrachtet werden

37. In Daxweiler bzw. in Dörrebach wurde aus ökologischen und ökonomischen Gründen auf eine Teilerschließung verzichtet. Was spricht im Lüsserttal gegen eine solche Lösung?
– Zuständigkeit der Kreisverwaltung

38. Welche Hilfsmaßnahmen kann sich die Verwaltung zur Unterstützung von Feuerwehr und Rettungsfahrzeugen außerhalb der jetzt vorgesehenen Lösung vorstellen? Wären hier nicht Hinweistafeln zu Wegenutzung ein praktikabler Weg?
– Zuständigkeit der VG

39. Wann ist die nächste öffentliche Sitzung zu den Themen „Verkehrssicherung und Brandschutz“ im Wochenendgebiet Lüssert geplant?
– Zuständigkeit der VG

40. Mit welcher Frist zwischen Einladung und Termin müssen die interessierten Bürger/ Betroffenen rechnen?
– Die Einladungen erfolgen durch die VG gem. GemO, nach Möglichkeit aber früher