Tourismusbeitrag: Wilhelm Zimmerlin’s Fragen unbeantwortet

Wilhelm Zimmerlin (Fraktion FWG / BüFEP) hatte sich extra der Mühe unterzogen, seine Fragen zum Thema Tourismusbeitrag am Morgen vor der Stadtratssitzung schriftlich bei der Oberbürgermeisterin vorzulegen. Vollständige Antworten erhielt er gleichwohl nicht. Stadtrechtsdirektorin Heiderose Häußermann verweigerte die wichtigsten Angaben mit der Behauptung, die entsprechenden Informationen seien im Aufsichtsrat der GuT GmbH nichtöffentlich gegeben worden.

Wilhelm Zimmerlin (FWG / BüFEP) forderte fehlende Informationen ein.

Dieses geheimniskrämerische Verhalten der Stadtverwaltung verwirklicht erneut einen krassen Verstoß gegen § 33 der Gemeindeordnung, der jedem Ratsmitglied ein weitreichendes Informationsrecht garantiert. So blieb in der Stadtratssitzung offen, wieso GuT-Geschäftsführer Dr. Michael Vesper dem Finanzausschuss den jahrelangen Verzug bei der Beitragserhebung mit “4.750 zu ermittelnden Datensätzen” erklärte, bis heute aber erst rund 1.750 Bescheide für 2017 erlassen wurden.

Antonio Valentino verfolgte die erneute Beschlußfassung zum Tourismusbeitrag 2017 mit der Gelassenheit des 4fach-Siegers, der schon vor dem Beschluß wußte, wie er auch die neue Satzung zu Fall bringt.

Auch die Angabe des Gesamtbetrages, der mit den rund 1.660 nicht mit Widerspruch angefochten und daher bestandskräftigen Bescheiden festgesetzten Beiträge, wurde verweigert. Der Stadtrat hatte diesbezüglich 2016 “300.000 Euro” festgelegt, dem Finanzausschuss nannte Dr. Vesper am 16.10.2018 “450.000 bis 500.000 Euro”, dem am 30.10.2018 tagenden Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) “560.000 Euro”. Unbeantwortet blieb auch die Zimmerlin-Frage, ob der nunmehr vierte Satzungsbeschluss für 2017 nur gefaßt wurde, um die 93, dank Antonio Valentino erfolgreichen Widerspruchsführer erneut veranlagen zu können.

GuT-Geschäftsführer Dr. Michael Vesper kam zu “seinem” Tagesordnungspunkt zu spät. Und beantwortete keine einzige der Zimmerlin-Fragen.

Oder ob noch weitere Bescheide erlassen werden, für deren Bearbeitung die GuT GmbH in den fast fünf Jahren zwischen dem 15. Dezember 2016 und heute noch keine Zeit fand. Auch weitere, aus Sicht der Beitragsgerechtigkeit relevante Fragen, blieben in der Stadtratssitzung ohne Antwort. So die nach der Gesamtzahl der von der GuT für 2017 verschickten und beantworteten Umsatzanfragen. Auch in wie vielen Fällen die GuT schätzen mußte, gaben Häußermann und Dr. Kaster-Meurer nicht an.

Ebenso verweigerten sie die Antwort auf die Frage, wieviele Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen verweigerter Umsatzanfragen eingeleitet wurden. Die Informationsblockade der Stadtspitze ist um so erstaunlicher, als das OVG erst vor wenigen Wochen aufgrund einer Klage Wilhelm Zimmerlin’s die Oberbürgermeisterin zur Herausgabe von Daten und Fakten verurteilt hatte. Wilhelm Zimmerlin ließ sich durch die Informationsverweigerung in der Sitzung am vergangenen Donnerstag nicht daran hindern, eine weitere Unehrlichkeit der Stadtrechtsdirektorin aufzudecken.

Diese hatte bei der Vorstellung der Verwaltungsvorlage erläutert, “es geht hier um die Heilung eines formalen Fehlers, der geschehen ist”. Zimmerlin hielt dem entgeggen, dass die in § 3 vorgesehene Änderung des beitragserheblichen Umsatzjahres von 2015 auf 2017 eine gravierende Änderung mit weitreichenden Auswirkungen sei. In ihrer Antwort verharmloste Häußermann die Bedeutung des Bezugsjahres, sprach von “historischen Gründen” und erinnerte daran, dass ursprünglich geplant war, die Satzung ab dem 1.1.2017 dauerhaft anzuwenden, der Stadtrat dann am 29.11.2018 aber beschlossen habe, sie auf ein Jahr zu begrenzen.

Warum sie selbst, die Stadtrechtsdirektorin, die Veränderung des Umsatzreferenzjahres nicht schon beim dritten Satzungsbeschluss am 21. Februar 2019 oder in Ihrer Vorlage für die Stadtratssitzung am 15. Juli 2021 vorgeschlagen hatte, erklärte Häußermann nicht. Die Wahrheit dazu ist: erst nach dem 15. Juli 2021 machte das Team Valentino das falsche Umsatzbezugsjahr erstmals als Grund für eine formale Nichtigkeit der rund 1.660 bestandskräftigen Bescheide geltend. Einem vor vier Jahren erdachten Plan folgend. In dem der mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und Linken/PBK am vergangenen Donnerstag gefaßte Satzungsbeschluss laut Antonio Valentino “nur eine unbedeutende seitliche Arabeske ohne Bestand ist”.