Ab sofort ist “3G” Bedingung für die Teilnahme an Sitzungen des Kreises

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass für Bürgerinnen und Bürger, die an den öffentlichen Sitzungen des Kreistages sowie seiner Ausschüsse als Zuhörer*Innen teilnehmen möchten, ab sofort die „3G-Regel“ (geimpft, genesen oder getestet) gilt. Die Möglichkeit eines Schnelltests direkt vor Ort besteht für Besucher nicht: Sie werden daher gebeten, einen entsprechenden den Nachweis mitzubringen.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach