Quarantäne für enge Kontaktpersonen ist einzuhalten

Aufgrund der stark angestiegenen Fallzahlen weist die Stabsstelle Corona noch einmal darauf hin, dass sich Kontaktpersonen aufgrund der Absonderungsverordnung selbständig nach engem Kontakt mit einer infizierten Person in häusliche Quarantäne zu begeben haben. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung kann sich aktuell die Kontaktaufnahme durch die Stabsstelle Corona zeitlich verzögern.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach