Kreis stellt klar: positiver Schnelltest verpflichtet zur Quarantäne

Wer bis zu diesem Zeitpunkt noch Zweifel hatte, dem hat die Planiger Kerb vor vier Wochen letzte Klarheit geschaffen: die 3G-Regel (Zutritt nur für Genesene, Geimpfte oder Getestee) ist gesellschaftlich breit akzeptiert. Das liegt sicher daran, dass sich zwischenzeitlich jeder impfen lassen konnte, der es wollte bzw dem es aus medizinischer Sicht möglich war. Und die anderen mit dem überschaubaren Aufand für einen Schnelltest wesentlich zur Sicherheit aller beitragen.

Das hat sich auf die Zahl der durchgeführten Schnelltests dramatisch ausgewirkt. Viele tausend werden Tag für Tag auch im Kreis Bad Kreuznachh durchgeführt. Weil das Verfahren so unbürokratisch und einfach ist, wird dessen Ernsthaftigkeit, mithin die Folgen eines positiven Tests, nicht so richtig wahrgenommen. Die Kreisverwaltung stellt daher klar: “Grundsätzlich begründet ein positiver POC eine Quarantänepflicht!”

Auch könne das positives Ergebnis eines Schnelltests (POC) bei einer Schnellteststation nicht durch einen weiteren negativen Schnelltest abei einer anderen aufgehoben werden. Die Kreisverwaltung empfiehlt “den Schnelltest durch einen PCR Test bestätigen zu lassen. Sollte dieser negativ sein, entfällt die Quarantänepflicht”. Und dann erinnert der Kreis daran: “eine Entlassung aus einer Quarantäne erfolgt allein durch die Stabsstelle Corona”.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach