Jetzt hat auch Landrätin Dickes das Zimmerlin-Transparenz-Urteil

Anders als die Stadt hat der Kreis nur wenige Aufgaben in GmbHs ausgelagert. Der mit Abstand dickste Brocken steht noch bevor: die Busgesellschaft. Und damit bei der gleich von Anfang an alles transparent läuft, hat Wilhelm Zimmerlin (Fraktion FWG / BüFEP) der Landrätin gestern das von ihm erstrittene Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz (OVG) als PDF zur Verfügung gestellt. Und angeregt, dass Bettina Dickes “das Urteil zur Information an alle Kreistagsmitglieder übermittelt”. Zimmerlins Motivation ist klar:

“Da die gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindordnung und der Landkreisordnung bezüglich der Unterrichtungs- und Kontrollrechte von Rats- bzw. Kreistagsmitgliedern (§ 33 GemO bzw. § 26 LKO) identisch ausgestaltet sind, hat das Urteil auch für den Kreistag eine hohe Relevanz”. Den ein oder anderen dort dürfte die rechtstheoretische Post durchaus interessieren. Denn wie im Stadtrat sitzen auch im Kreistag einzelne Mitglieder, die bereit sind, ihre Rechte auch zu nutzen. Und denen das dank der von Wilhelm Zimmerlin erzwungenen Rechtsprechung in Zukunft viel leichter fallen wird.

Praktisch wird sich auch im Kreis einiges ändern. Bevor diese Seite im Frühjahr 2019 den Prüfbericht des Landesrechnungshofes zur Gewobau (an der der Kreis beteiligt ist) veröffentlichte, gab es für die Kreistagsmitglieder lediglich das Angebot, in diesen in einem Leseraum der Kreisverwaltung Einsicht zu nehmen. Auf der Basis des neuen OVG-Urteils dürfte die Kreisverwaltung künftig um eine Weitergabe von Kopien an die Kreistagsmitglieder nicht mehr herumkommen. Auch für die Bürger*Innen in Stadt und Kreis bringt das Zimmerlin-Urteil eine Verbesserung ihrer Position.

Nämlich gegenüber den gewählten Mitgliedern der Kommunalparlamente auf Stadt-, Gemeinde-, Verbandsgemeinde- und Kreisebene. Die Menschen wissen jetzt, was “ihre Volksvertrete*Innen” alles dürfen. Und können daher kritisch nachfragen, wenn diese untätig bleiben, ohne mit dubiosen Hinweisen auf angebliche Zugangsschwierigkeiten abgewürgt zu werden.

Das Schreiben Wilhelm Zimmerlins an Landrätin Bettina Dickes im Wortlaut:

“Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 23.07.2021 wegen Kommunalverfassungsrechts (Auskunft Vergütung GF)
Sehr geehrte Frau Dickes, beigefügt übersende ich Ihnen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (OVG RP) vom 23.7.2021, Az.: 10 A 10076/21.OVG, sowie die daraus entwickelten Leitsätze des OVG RP zu Ihrer Information. Darüberhinaus füge ich meine Erläuterung vom 16.8.2021 bei, warum das OVG RP hier ein Grundsatzurteil gesprochen hat. Sie haben es möglicherweise bereits aufgrund der öffentlichen Berichterstattung erfahren: das OVG RP hat die Oberbürgermeisterin von Bad Kreuznach verurteilt, mir über die Höhe und Zusammensetzung der Vergütungen von Geschäftsführern städtischer Gesellschaften Auskunft zu erteilen.

Aus den Entscheidungsgründen und aus den Leitsätzen des OVG RP geht hervor, dass diese Informationen allen Mitgliedern des Gemeinderats zustehen. Das OVG RP hat nicht nur über meinen Auskunftsanspruch als Stadtrat entschieden, sondern sich in diesem Zusammenhang auch mit grundlegenden kommunalverfassungsrechtlichen Fragestellungen befasst. Die Ausführungen des OVG RP betreffen u.a. das Fragerecht von Ratsmitgliedern, die hiermit korrespondierende Antwortpflicht von Bürgermeistern, die Aufgabenerfüllung der Mitglieder des Gemeinderats, die Kontroll- und Steuerungsfunktion des Gemeinderats, dies insbesondere auch im Hinblick auf die gemeindeeigenen privatrechtlich organisierten Unternehmen, sowie die Schweigepflicht bei datenschutzrelevanten Informationen.

Das Urteil ist für den gesamten Stadtrat und für die gewissenhafte und aktive Mandatsausübung jedes Stadtratsmitglieds sehr bedeutsam. Da die gesetzlichen Bestimmung der Gemeindordnung und der Landkreisordnung bezüglich der Unterrichtungs- und Kontrollrechte von Rats- bzw. Kreistagsmitgliedern (§ 33 GemO bzw. § 26 LKO) identisch ausgestaltet sind, hat das Urteil auch für den Kreistag eine hohe Relevanz. Vor diesem Hintergrund rege ich an, dass Sie das Urteil zur Information an alle Kreistagsmitglieder übermitteln. Mit freundlichen Grüßen Wilhelm Zimmerlin, Mitglied des Stadtrats Bad Kreuznach”