Wilhelm Zimmerlin gewinnt erneut gegen Dr. Heike Kaster-Meurer

Die Oberbürgermeisterin wollte ihre Niederlage beim Verwaltungsgericht Koblenz nicht einsehen (diese Seite berichtete am 29.12.2020). Dr. Kaster-Meurer legte Berufung ein. Und wurde jetzt auch vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) eines Besseren belehrt: Stadtratsmitglied Wilhelm Zimmerlin (Fraktion FWG / BüFEP) hat einen Rechtsanspruch auf vollständige Information über die Gehälter der Geschäftsführer städtischer und stadtnaher Gesellschaften. Das sind vor allem die Stadtwerke, die Gewobau und die GuT GmbH.

Wilhelm Zimmerlin in der Stadtratssitzung im Juni 2021.

Mehr noch, die vom Verwaltungsgericht vorgegebenen Einschränkungen des Informationsanspruches wurden vom Obergericht verworfen. Zimmerlin obsiegte in der Sache zu 100%. Die Kosten muss allerdings einmal mehr nicht Dr. Kaster-Meurer persönlich tragen. Sondern die Stadtkasse. Und damit die Gemeinschaft aller Einwohner*Innen. Mit deren Geld hat die Oberbürgermeisterin schon einige Rechtsbrüche und verlorene Gerichtsverfahren bezahlt. Einen Fall hatte der Landesrechnungshof (LRH) bundesweit als Beispiel für kommunale Mißwirtschaft bekannt gemacht:

Rund 10.300 Euro Stadtgeld überwies Dr. Kaster-Meurer an einen Rechtsanwalt, damit dieser im Prüfbericht des LRH für die Oberbürgermeisterin und den Geschäftsführer der Gewobau peinliche bis unangenehme Aussagen unter dem Deckmäntelchen des Datenschutzes schwärzen ließ. Für Wilhelm Zimmerlin ist das von ihm erstrittene Urteil (10 A 10076/21.OVG) “ein Grundsatzurteil, das Rechtsgeschichte zum Kapitel “Verteidigung demokratischer Rechte” schreibt.” Denn das Urteil stärke “die Position jedes einzelnen Ratsmitglieds gegenüber der Oberbürgermeisterin”.

Diese Einschätzung ist in den Augen von Rechtsanwalt Diethelm Zickmann, der das Urteil für die Redaktion dieser Seite ausgewertet hat, nicht zu hoch gegriffen. Zickmann gratuliert ausdrücklich dem Kollegen Albert Glöckner (Koblenz) und seinem Mandanten zu dem “wegweisenden” Erfolg: “das OVG hat damit eindeutig und endgültig geklärt, dass sich das Frage- und Kontrollrecht eines Ratsmitglieds auch auf die privatrechtlich organisierten Unternehmen mit relevanter kommunaler Beteiligung bezieht”.

Die Redaktion dieser Seite, die von der Stadtverwaltung über das Urteil nicht informiert wurde, hat dort gestern natürlich nachgefragt und um eine Stellungnahme gebeten. Die Oberbürgermeisterin hat den Eingang der Anfrage freundlicherweise um 12:48 Uhr auch bestätigt. Eine Stellungnahme ging bis Redaktionsschluß allerdings nicht ein. Sollten wir noch eine erhalten, werden wir diese nachreichen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils werden wir in den kommenden Tagen wesentliche Passagen samt Kommentierung veröffentlichen.

Lesen Sie zum Thema auch auf dieser Seite:

29.12.20 – “Gericht verurteilt Dr. Kaster-Meurer zur Informationsherausgabe”

Meilenstein für die kommunale Demokratie
Kommentar von
Claus Jotzo

Mit “Entdecke die Möglichkeiten” hat einst ein schwedisches Möbelhaus geworben. Wilhelm Zimmerlin fährt, um genau das zu erreichen, nicht nach Wallau. Sondern nach Koblenz. Seit Jahren erstreitet der erfahrene Kommunalpolitiker beim Verwaltungsgericht und beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) wertvolle Urteile für die Einwohner*Innen der Stadt und ihre Kommunalpolitiker*Innen. Und macht damit deutlich, was alles möglich ist. Leider interessieren sich bisher nur wenige Personen ausserhalb der Kommunalpolitik für diese beispiellosen Erfolge.

Und dem Teil der faulen und inaktiven “lieben Ratkolleg*Innen” geht Wilhelm Zimmerlin fraktionsübergreifend ziemlich auf den Zeiger. Weil er der Öffentlichkeit reale Möglichkeiten für aktive Stadtratsarbeit aufzeigt. Und damit die Passivität und Ideenlosigkeit einiger Ratsmitglieder augenfällig macht. Ähnlich wie Gerhard Merkelbach. Die beiden Aktivposten brauchen mehr Unterstützung aus der Bürgerschaft, um die Früchte ihres Schaffens zu vervielfachen. Denn sonst verkommen die von Wilhelm Zimmerlin erstrittenen Urteile zu Denkmälern für ungenutzte Möglichkeiten.

Dabei sind sie Meilensteine für die kommunale Demokratie. Die Kritiker, die Zimmerlin und Merkelbach zu Beginn der laufenden Ratsperiode (noch bis Mai 2024) ein mittelfristiges Scheitern vorhergesagt haben, sind schon jetzt widerlegt. Gerhard Merkelbach’s Sportart war nicht grundlos das Boxen. Er kann Tief- und auch Nierenschläge wegstecken. Und wenn er in der Planiger Strasse 4 und in Wieneke’s Waldidyll eine rechte Gerade abfeuert, wird die Wirkung von der eines “Iron Mike” nicht zu unterscheiden sein.

Wilhelm Zimmerlin wird sich am Ende durchsetzen, auch wenn er weder die Schlagfähigkeit Merkelbach’s hat noch über die schauspielerischen Fähigkeiten der Oberbürgermeisterin verfügt. Er kann eben denken, spricht eine verständliche Sprache und überzeugt am Ende des Tages mit seiner Leistung. Auch wenn viele heute schon Bad Kreuznach mit Schilda gleichsetzen, ist die Nahe-Metropole noch nicht verloren. Denn es ist überall in der Stadt zu spüren. Es tut sich was in der Bevölkerung. Es wird nicht mehr nur rumgenölt. Es werden nachhaltige Lösungen verlangt. Wer die liefert, kann bei der nächsten Wahl die Stadtpolitik grundsätzlich verändern.