SGD Nord stellt klar: Radonstollen ist sicher

Im April diesen Jahres meldete die Polizeidirektion einen Einbruch im Radonstollen. Ausser ein paar Briefmarken war da natürlich nichts zu holen. Weshalb der Sachschaden wesentlich höher war, als der Wert der Beute. Die Berichterstattung hatte in den Sozialen Medien eine Diskussion über die Sicherheit bzw Gefährlichkeit der weltweit anerkannten Therapieeinrichtung ausgelöst. Die Redaktion dieser Seite hat sich daraufhin mit der zuständigen Strahlenschutzbehörde, das ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz (SGD Nord), in Verbindung gesetzt.

Und von dort, anders als von der Stadtverwaltung und der mit vermarktenden GuT GmbH eine substantielle Antwort erhalten. Zunächst einmal hatte die SGD Nord zeitnah nach dem Einbruch einen Ortsterin angesetzt. Dabei wurde die Einhaltung der strahlenschutzrechtlichen Vorgaben überprüft. Die SGD stellt als Ergebnis fest: “Die in Ihrer Anfrage geäußerten Bedenken, dass Personen, die unberechtigterweise außerhalb der Betriebszeiten in den Stollen eindringen, “verstrahlt” werden könnten, konnten bei der Überprüfung vor Ort nicht bestätigt werden.

Die für die Therapiezwecke genutzte Konzentration an Radon fällt nicht in dem Behandlungsraum an, sondern wird aus der Tiefe des Berges für die Therapie in den Raum geleitet. Diese Zuluft wird nur für die Therapiezeiten zugeleitet. Durchgeführte Messungen bestätigen, dass die Radonkonzentration nach Abstellen der Zuluft in den Räumlichkeiten des Stollens schnell geringer wird. Somit bestünde auch für Personen, die sich über einen längeren Zeitraum unberechtigterweise dort aufhalten würden, aus strahlenschutzrechtlicher Sicht keine Gefahr. Des Weiteren wurde die runde Öffnung unterhalb der Aussichtsplattform angesprochen.

Aufgrund der Sichtung der Planungsunterlagen ist nachvollziehbar, dass diese Öffnung nicht Bestandteil des Lüftungskonzeptes des Radonstollens ist. Von dem bei dem Termin anwesenden Strahlenschutz-Sachverständigen des Landesamtes für Umwelt aus Mainz wird für die Besucher der Aussichtsplattform aus Strahlenschutzgründen keine Gefahr gesehen. Die SGD Nord als zuständige Strahlenschutzbehörde wird auch in Zukunft den genehmigungspflichtigen Betrieb des Radonstollens regelmäßig überprüfen”.