NaheTV.lokal zeigt: Altglascontainer wieder überfüllt

Natürlich kann man es sich einfach machen und sagen: wenn die Container voll sind, müssen die Leute ihr Altglas halt wieder mit nach hause nehmen. Diese Sichtweise ist nicht nur bürgerfeindlich, sondern zeigt auch ein hohes Maß an Unwissenheit über das Altglas-Entsorgungssystem. Die Menschen, die auch an volle Container ihr Altglas abstellen, haben dazu nämlich jedes Recht. Anders als die untätigen öffentlichen Verwaltungen haben sie bereits über die Einkaufspreise der mit Glas verpackten Lebensmittel die Entsorgung des Altglases bezahlt.

Es war der Handel, der vor Jahrzehnten bittelte und bettelte, um ein Pfandsystem für alle Glasverpackungen zu vermeiden. Und damit die Rücknahme in den Läden. In diesem Zusammenhang wurde das Duale System Deutschland zum Altglasentsorger. Nun mußte das DSD – wie bei den Plastikabfällen – geeignete Entsorgungswege organisieren. Und wählte in vielen deutschen Landkreisen den billigsten und einfachsten Weg: Verträge mit den jeweiligen Kreisverwaltung, die für ein paar Euro Containerstellplätze zur Verfügung stellen.

Der Kreis Bad Kreuznach besitzt zwar auch in der Stadt Bad Kreuznach Grundstücke. Schulen, Sporthallen und die Gebäude der Kreisverwaltung. Aber dort stehen (aus guten Gründen) in vielen Fällen keine Container. Diese sind auf Grundstücken der Stadt platziert. Was dieser rechtlich die Möglichkeit gibt, über die Art der Nutzung mitzusprechen. Bürgermeister Wolfgang Heinrich wollte das. Fand aber dabei weder in der Verwaltung noch im Stadtrat ausreichend Unterstützung. Und so vermüllen die Containerstandorte weiter vor sich hin. Weil der Landkreis die Verträge mit dem DSD macht, sind diese so industriefreundlich wie möglich.

Keine Vetragsstrafen für nicht rechtzeitig vor der Überfüllung geleerte Container. Und lächerlich niedrige Honorare des DSD für den Kreis. “Ausgehandelt” hat diesen Schaden für die Einwohner*Innen Kreisabfallbeigeordneter Hans-Dirk Nies (SPD). Der hatte mal die persönliche Wahnvorstellung Landrat werden zu wollen. Seit dem diese Absicht krachend scheiterte, weil Nies halt nicht vollkommen unbekannt war, meldet er sich häufiger krank, als fast jeder andere Mitarbeitende in der Kreisverwaltung. Was der Sache dient. Denn wenn Nies im Krankenstand weilt, kann er keine weiteren Fehler machen.

In einem aktuellen Beitrag setzt NaheTV.lokal die Folgen der Nies’schen Inkompetenz einmal mehr ins Bild: “die Container sind randvoll und viele Gläser, Flaschen, Büchsen und anderer Abfall sind auf und neben den Behältern entsorgt worden. Da dies scheinbar zu einem Dauerzustand hier in Bad Kreuznach wird, stellt sich dem Betrachter natürlich die Frage: “Ist das so in den Verträgen geregelt, oder wird hier kostensparend auf diese Weise vom betreffenden Unternehmen gehandelt?” Eigentlich müßte dies von der Verwaltung (Ordnungsamt?) kontrolliert werden. Ist das auch so?

Da es in anderen Stadtgebieten auch Probleme mit der Ordnung und Sauberkeit gibt, wird es höchste Zeit zu handeln. Diese Zustände sind jedenfalls eine Schande für eine Kurstadt”, stellt Autor und Filmemacher Jörg Fechner zutreffend fest. Jetzt die gute Nachricht: die Rettung naht. Drei Bad Kreuznacher Bürger, die vom Team Valentino unterstützt werden, das schon den Tourismusbeitrag zu Fall brachte, haben im April diesen Jahres den Kampf gegen die Abfallmißwirtschaft aufgenommen. Und werden der Kreisverwaltung eine klare Alternative vorgeben: entweder werden eine Reihe von bürgerfeindlichen Bestimmungen und Regelungen verändert.

Oder es wird, wie in den neunziger Jahren, ein Massen-Widerspruchsverfahren geben. Angesichts der rechtlichen und tatsächlichen Fehler in der Kreisabfallsatzung und der Gebührenkalkulation würde das die Kreisfinanzen zum Zusammenbruch bringen. Denn die Abfallgebühren müssen dann am Ende deutlich gesenkt und das Defizit aus der (leeren) Kreiskassse abgedeckt werden. Die Besserwisser und Schlauberger im Kreisgebiet reden sich jetzt schon stark, wie einst die Befürworter des Tourismusbeitrages. Deren dümmliche Arroganz ist schon zwei Mal beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) gescheitert. Genau so wird es den Abfallmißwirtschaftler auch ergehen.