Ausnahmegenehmigung: seit dem 16. Juli Beweidung von Brachflächen zulässig

Aufgrund der Starkregenereignisse der letzten Tage und der damit verbundenen z.T. nicht mehr nutzbaren Futterfläche wird für das gesamte Land Rheinland-Pfalz das Folgende bestimmt: ab dem 16.7.2021 dürfen brachliegende Flächen (Brache ÖVF, Nutzcode 062) durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken genutzt werden.

Diese Ausnahmegenehmigung gilt lediglich für das Jahr 2021. Eine Mitteilung über die Futternutzung an die Kreisverwaltung ist nicht erforderlich. Bei Rückfragen können Sie sich an die Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Referat Landwirtschaft, Salinenstraße 56, 55543 Bad Kreuznach, (0671) 803-1817 und -1816 wenden.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach