Feste und Feiern sind wieder möglich

Mit dem Inkrafttreten der 24. Corona-Bekämpfungsverordnung am 2.7.2021 gibt es auch eine neue gesetzliche Grundlage zur Durchführung von Veranstaltungen. Lange waren Feste und Feiern nicht möglich, aktuell sind diese aber unter Auflagen durchführbar. Die Stabsstelle Corona hat hierzu ein Infoplakat erstellt um die aktuellen Regelungen einfach und übersichtlich darzustellen.

Das Infoplakat steht Allen, insbesondere aber Ortsbürgermeistern und Vertretern von Vereinen, Verbänden und Institutionen, auf der Homepage der Kreisverwaltung (www.kreis-badkreuznach.de) zur Verfügung. Die Stabsstelle Corona steht für zusätzliche Fragen unter coronaauskunft@kreis-badkreuznach.de gerne zur Verfügung.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach