Aufgespiesst: Prostitution ab sofort wieder zulässig

Darauf haben die einschlägig interessierten Personen nun schon über ein Jahr gewartet. Wie die Kreisverwaltung Bad Kreuznach gestern Nachmittag in einer Presseerklärung schriftlich mitgeteilt hat, ist Prostitution wieder “zulässig”. Pressesprecher Harald Skär bittet ausdrücklich “um Beachtung der beigefügten Pressemitteilung der Kreisverwaltung Bad Kreuznach (Konkretisierungen neuester Stand)”. Und bringt zum Ausdruck, dass man sich im Kreishaus “über eine Berichterstattung/Veröffentlichung freuen würde”.

Foto: pixabay (auch wenn nichts zu sehen war, was nicht hätte gezeigt werden dürfen, geschwärzt, um den sexistischen Anteil so niedrig wie möglich zu halten. Die Tatsache, dass die Ästhetik darunter leidet, nehmen wir bewußt in Kauf.

Dieser Wunsch ist uns Befehl. Dabei sind die Vorgaben eher allgemein gehalten: “es gilt die Testpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung. Die angegebenen Daten sind durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen und durch Unterschrift zu bestätigen. Ein Hygienekonzept ist vorzuhalten”. Während anderenorts sehr konkret vorgegeben wird, welche Sexualpraktiken erlaubt sind und welche nicht, bleibt die Erklärung des Kreises im Allgemeinen. Schuld daran ist die Landesregierung.

Wie der Leiter der Corona-Stabsstelle des Kreises, Ron Budschat, auf Anfrage mitgeteilt hat, fehlt nach wie vor eine Darlegung aus Mainz. Erst wenn diese vorliegt, kann der Kreis anschaulich machen, welche Regeln gelten. In den folgenden Tagen und Nächten gibt es also sozusagen einen rechtsfreien Spielraum. Und das ist eine Methode, die kommt nicht einmal in den Ausführungsbestimmungen der Freien und Hansestadt Hamburg für deren Reeperbahn vor. Rheinland-Pfalz ist also bei der Sexwirtschaft besonders frei.