Aktualisierte Informationen zur Beschäftigung von Saisonarbeitskräften

Die Stabsstelle Corona hat aufgrund der Änderungen in der 24. Corona-Bekämpfungsverordnung RLP und der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zusätzliche Informationsmaterialien für Betriebe über „gruppenbezogene Hygiene- und Schutzmaßnahmen zur Beschäftigung von Saisonarbeitskräften in der Corona-Pandemie“ angefertigt.

Diese helfen sowohl den Arbeitgebern, als auch den Arbeitnehmern zur Orientierung über aktuell geltende Corona-Regeln im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Saisonarbeitskräften. „Die sich ständig ändernden gesetzlichen Bestimmungen sind für alle Beteiligten eine große Herausforderung. Nicht immer ist klar,wie man sich konkret verhalten muss und welche Bedingungen die Betriebe erfüllen müssen“, so Ron Budschat, Leiter der Stabsstelle Corona.

Das Sachgebiet „Reiserückkehrer“ der Stabsstelle hat dazu neben einem Infozettel auch einen „Meldebogen von Saisonarbeitskräften“ und ein „Infoplakat zur Testpflicht“ erstellt. „Wir werden in den kommenden Tagen die Informationen gezielt an die zuständigen Arbeitgeberverbände im Landkreis Bad Kreuznach verschicken“, so Budschat. Arbeitgeber können sich weiterhin für weitergehende Fragen mit der Stabsstelle in Verbindung setzen.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach